Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Sicheres Kontaktformular für den Gutachterausschusss
Verkehrswertgutachten - Erstellung online beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

  • Beschreibung

    Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

    Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Über die angegebenen Schaltflächen können Sie Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen. Zudem haben Sie die Möglichkeit über die Schaltfläche das "Verkehrswertgutachten - Erstellung online zu beantragen". Wir bitten Sie, vorrangig die oben bereitgestellten Online-Dienste zu nutzen.

    Das "Merkblatt Erstattung eines Gutachtens" und die Vorlage "Erstattung eines Gutachtens" finden Sie im Bereich Formulare.

  • Voraussetzungen

    Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.
  • Fristen

    Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

  • Erforderliche Unterlagen

    Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens
  • Formulare

  • Kosten

    Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links