Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung
Kurzbeschreibung
Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen, eine schulärztliche Untersuchung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) der Landratsämter und kreisfreien Städte zu erhalten.
Beschreibung
Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.
Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-WolfratshausenMit kindgerechten Hörüberprüfungen, individueller Beratung und fachpädagogischer Unterstützung helfen wir dabei, frühzeitig Auffälligkeiten zu erkennen und passende Fördermöglichkeiten aufzuzeigen. Dabei begleiten wir Familien verständlich, einfühlsam und altersgerecht.
Bitte beachten Sie hierzu unsere Themenseite "Mobile Hörsprechstunde" unter den weiterführenden Links mit weiteren Informationen.
Fristen
keineRechtsgrundlagen
- Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Schulgesundheitspflege
- Art. 12 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für Kreis Bad Tölz-WolfratshausenVerfahrensablauf
Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von der Schule oder den Personensorgeberechtigten gewünscht wird, können die Personensorgeberechtigten und/oder die Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.Verwandte Leistungen