Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung

  • Kurzbeschreibung

    Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.