Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Sicheres Kontaktformular für das Jagd-, Waffen- und Fischereirecht
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
  • Beschreibung

    Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

    Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie

    • wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
    • Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
    • Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Für die Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte die oben angeordnete Schaltfläche, die Sie zur zuständigen Stelle führt.

    Unter Formulare finden Sie den "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis WBK" und die Vorlage für die "Anzeige über das Überlassen von Schusswaffen".

  • Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).

  • Fristen

    keine
  • Erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:
  • Formulare

  • Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

  • Hinweise

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende