Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
Kurzbeschreibung
Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Kraftfahrzeuge ausgegeben.
Beschreibung
Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem "normalen" Kennzeichen.
Die Zulassungsbehörden teilen die grünen Kennzeichen nur zu, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorliegt. Wenn diese bereits vor einer Entscheidung des Hauptzollamtes ausgegeben werden, geschieht dies um den Antragsteller zusätzliche Kosten zu ersparen. Der Halter ist zur Änderung verpflichtet, wenn seinem Antrag nicht entsprochen wird.
Eine internetbasierte Zuteilung eines grünen Kennzeichens ist zur Zeit noch nicht möglich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenÜber den Online-Dienst der Schaltfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde" werden Sie direkt zur Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin buchen können.
Zusätzlich finden Sie unter den weiterführenden Links die Verweise zur Seite "Zoll" und Kfz-Zulassung".
Unter den Formularen finden Sie folgende Vorlagen:
• Vollmacht (Für die Zulassung eines KFZ).
• Anträge auf Steuerbefreiung/-vergünstigung.
• Einverständniserklärung für Kfz-Zulassung auf eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenRechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Beschreibung der Zollverwaltung
- Kfz-Zulassung
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
- Zoll
Informationen zur Einfuhr von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugsteuer