Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurzbeschreibung
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.Beschreibung
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
- Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
- Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
- Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.
Fristen
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: zusätzlich
bei juristischen Personen/Firmen
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP)
soweit erforderlich (LKW, Anhänger, Bus): Nachweis über die letzte Sicherheitsprüfung (SP)
SEPA-Mandat für Einzug der Kfz-SteuerSpezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenEventuell wird folgendes zusätzlich angefordert:
- Eigentumsnachweis, Kaufvertrag
- Fahrzeug muss vorgefahren werden
Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Kfz.-Steuer-Rechner
- Sepa Lastschriftmandat für Einziehung der Kfz.-Steuer, Hauptzollamt Augsburg
- Vollmacht
Für die Zulassung eines KFZ.
Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Kfz-Zulassung
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
- Zoll online - Allgemeines
Übersicht über mögliche Steuervergünstigungen (Fachthemen)
- Kfz-Zulassung