Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung

Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
  • Beschreibung

    Die unteren Straßenverkehrsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen für die Dauer von höchstens drei Jahren Parkerleichterungen gewähren. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Einsatz des Fahrzeuges als Werkstattfahrzeug oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien oder aufgrund Eilbedürftigkeit oder zur Durchführung einer Betreuungstätigkeit unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

    Zum Nachweis der Berechtigung wird von der Behörde ein orangefarbener Parkausweis mit der Aufschrift ''Handwerker'', ''Handelsverteter'' oder ''Sozialer Dienst'' ausgegeben. Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden sollen. Nähere Einzelheiten können bei den zuständigen Stellen erfragt werden.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst für den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen.

    Unter Formulare finden Sie außerdem folgende weiterführende Unterlagen:

    • Merkblatt für Parkausweise für Handwerker und soziale Dienste.
    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerker oder für Soziale Dienste.
  • Voraussetzungen

    Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Handwerksordnung oder einer absolut vergleichbaren Tätigkeit für den Handwerkerparkausweis oder Ausübung einer Tätigkeit als oder im ambulanten Pflegedienst und Nachweis darüber.
  • Formulare

  • Rechtsgrundlagen


Zuständige Abteilungen