Sachgebiet 03 - Gleichstellungsstelle
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Gleichstellungsbeauftragte fördern und überwachen den Vollzug des Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzepts und unterstützen dessen Umsetzung. Mit eigenen Initiativen wirkt sie auf die Verbesserung der Situation von Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hin. Sie arbeiten in Angelegenheiten des Geschäftsbereichs mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehört auch die Beratung zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfällen. Die Beschäftigten, so wie Bürgerinnen und Bürger, können sich unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.