Sachgebiet 65 - FQA
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die FQA ist zuständig für Erwachsene in:
- Stationären Einrichtungen der Pflege
- Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
- Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Betreuten Wohngruppen (ambulante Wohnformen für Menschen mit Behinderung)
Mit Beschwerden oder Anzeigen von Missständen wenden Sie sich (bei Bedarf auch anonym) an die zuständigen Mitarbeiter der FQA Bad Tölz-Wolfratshausen.
Die FQA
- berät Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Einrichtungen und deren Träger sowie weitere Interessenvertreter
- sorgt für die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung
- geht Beschwerden umgehend nach
- führt anlassbezogene und unangemeldete Kontrollen durch
Es werden dabei u.a. folgende Qualitätsanforderungen überwacht:
- Die angemessene pflegerische Versorgung
- Soziale Betreuung
- Gewährleistung der Mitwirkung
- Teilhabemöglichkeiten und Förderplanung
- Personelle Mindestanforderungen
- Bauliche Mindestanforderungen