ÖPNV, Schülerbeförderung und Gastschulwesen
Zuständigkeiten
- Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
- Freiwillige kommunale Leistung; Beantragung
- Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten
- Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
- Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
- Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
- Öffentlicher Personennahverkehr; Erstellung und Fortschreibung von Fahrplänen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zu Sonderleistungen
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zum Marketing
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen zur Tarifgestaltung und Haltestellenplanung
- Öffentlicher Personennahverkehr; Informationen über besondere Busverbindungen
Anmerkungen
Der ÖPNV ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis, dient aber gleichzeitig der Daseinsvorsorge. Um den bestehenden ÖPNV sichern und verbessern zu können, kann der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan aufstellen. Des Weiteren werden die aufgrund der Mitgliedschaft beim Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) zugeteilten Aufgaben wahrgenommen.
Im Bereich der Schülerbeförderung wird allen voran das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges vollzogen.
Das Gastschulwesen umfasst u. a. die jährliche Festsetzung der Gastschulbeiträge für die landkreiseigenen Schulen sowie die entsprechende Abrechnung mit anderen Kommunen.