Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Kurzbeschreibung
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Fristen
keineRechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.