Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Kurzbeschreibung
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.Beschreibung
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenZur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle nutzen Sie bitte vorrangig die oben angeordnete Schaltfläche.
Im Bereich Formulare finden Sie das "Informationsblatt zur verfahrensfreien Errichtung von land-/forstwirtschaftlichen Stadeln".
Zusätzlich finden Sie unter den weiterführenden Links den Seitenverweis zum "Bauantragsverfahren".
Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenRechtsgrundlagen
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Bauantragsverfahren
Informationen zum Antragsverfahren, Unterlagen etc.
- Bauantragsverfahren