Krankheit und Behinderung; Beratung
Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenNeben der Beratungsfunktion des Gesundheitsamtes nimmt die Stelle für Inklusionsplanung & -gestaltung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen eine Lotzenfunktion wahr.
Die Stelle vermittelt Informationen zu Rehabilitations- bzw. Leistungsträger, Beratungsstellen und die Angebotsstruktur im Landkreis.
Unter den weiterführenden Links finden Sie die Verweise auf folgende Seiten:
- Teilhabekompass.
- Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Themenseite Teilhabe
Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Interessierte.
- Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Auftrag der EUTB® - Individuelle und barrierefreie Beratung für alle
- Themenseite zum Verfahrenslotsen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit (drohender) seelischer, körperlicher und/oder geistiger Behinderung sowie ihre Eltern bzw. Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben nach § 10b Abs. 1 SGB VIII Anspruch auf Beratung, Begleitung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen.
Der Verfahrenslotse im Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen berät konkret zu möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe, Rechts- und Leistungsansprüchen, sowie zu den Verfahren der Leistungsgewährung nach dem SGB VIII und SGB IX. Außerdem hilft er bei der Klärung von Zuständigkeiten und bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern.
- Themenseite Teilhabe
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