Krankheit und Behinderung; Beratung
Kurzbeschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Kranke, Menschen mit Behinderung und solche, die von Behinderung bedroht sind, bei welchen Personen, Einrichtungen und Stellen sie weiterführende Hilfe erhalten können.
Beschreibung
Im Rahmen dieser Beratungsmöglichkeit erhalten Sie Informationen über gesetzliche Hilfe, Selbsthilfegruppen, Bildungs- und Freizeitangebote. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an entsprechende Spezialdienste oder entsprechende Fachberatungen. Das Gesundheitsamt berät auch bei mit der Behinderung zusammenhängenden familiären und persönlichen Fragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenNeben der Beratungsfunktion des Gesundheitsamtes nimmt die Stelle für Inklusionsplanung & -gestaltung des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen eine Lotzenfunktion war. Die Stelle vermittelt Informationen zu Rehabilitations- bzw. Leistungsträger, Beratungsstellen und die Angebotsstruktur im Landkreis. Weitere Informationen unter Weiterführende Links.
Fristen
Keine
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Aufklärung, Information, Prävention
- Art. 7 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Teilhabekompass
Informationen und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige und Interessierte.
- Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Auftrag der EUTB® - Individuelle und barrierefreie Beratung für alle
- Teilhabekompass