Abfallwirtschaft; Informationen
Kurzbeschreibung
Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.Beschreibung
Eine geordnete und verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist nicht nur für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sondern auch für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für das dicht besiedelte und hochindustrialisierte Deutschland. Es gilt die Reihenfolge:
- Vermeidung
- Vorbereitung zur Wiederverwendung
- Recycling
- Sonstige Verwertung, einschließlich thermische Verwertung und Verfüllung
- Beseitigung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich dazu zu Zweckverbänden zusammenschließen können. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen für die Bürger und die Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit gewährleisten und nehmen damit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr.
Weitere Informationen zur Entsorgung Ihrer Abfälle (Sammlung, Wertstoffhöfe, Gebühren etc.) erhalten Sie von Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenÜberwachung der Abfallströme
Zum Kreis der Nachweispflichtigen gehören Abfallerzeuger, Abfallbesitzer, Einsammler und Beförderer von Abfällen und Abfallentsorger.
Wir sind u. a. zuständig für:
- Zuteilungen von Abfallerzeugernummern
- Beantragen von Abfallverwerternummern beim Landesamt für Umweltschutz (Antrag ist über das Landratsamt beim LfU zu stellen)
- Freistellungen von Nachweispflichten z. B. bei Freiwilliger Rücknahme von Abfällen
- Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
- Einsatz von Bioabfällen in Biogasanlagen
- Verwertung von mineralischen Abfällen (Bauschutt) im Waldwegebau
Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenRechtsgrundlagen
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Abfall-ABC der WGV
Im Abfall-ABC können Kunden aus dem Landkreis sich detailliert zur Entsorgung ihrer Abfälle informieren.
- WGV Quarzbichl
WGV Recycling GmbH - Die Abfallwirtschaft unseres Landkreises.
Die Wertstoffgewinnungs- und Vermarktungsgesellschaft – kurz WGV – wird mehrheitlich vom Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen (AWU), Anstalt des öffentlichen Rechts, gehalten.
- Abfall-ABC der WGV