Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes

Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen. 

  • Beschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

    Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.

  • Voraussetzungen

    • bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
    • bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde;

    eventuell Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung auf Verlangen der Behörde

  • Fristen

    Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

  • Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR, Versicherung an Eides statt: 30,70 EUR

  • Rechtsgrundlagen

  • Verfahrensablauf

    Sie als Halter des Fahrzeugs müssen den Antrag auf Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsbehörde stellen, die für Ihr amtliches Kennzeichen zuständig ist. Sie können auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen, den Antrag zu stellen. Wird jedoch eine Versicherung an Eides statt gefordert, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

    Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) fordert die Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt im Regelfall.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download zur Verfügung.

    Der Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil II oder eines Fahrzeugbriefs wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist können Sie die neuen Zulassungsdokumente abholen. Die Zulassungsbehörde kann Ihnen über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben.

  • Hinweise

    Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden? Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.