Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Terminvereinbarung für Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde (nur bei persönlicher Vorsprache)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
  • Beschreibung

    Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:

    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
    • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
    • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
    • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.
  • Fristen

    Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.

  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
  • Kosten

    Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).

    Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weiterführende Links