Sachgebiet 65 - FQA

Anmerkungen

Die FQA ist zuständig für Erwachsene in:

  • Stationären Einrichtungen der Pflege
  • Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe (stationäre Ein­richtungen für Menschen mit Behinderung)
  • Betreuten Wohngruppen (ambulante Wohnformen für Menschen mit Behinderung)

Mit Beschwerden oder Anzeigen von Missständen wenden Sie sich (bei Bedarf auch anonym) an die zuständigen Mitarbeiter der FQA Bad Tölz-Wolfratshausen.

Die FQA

  • berät Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Einrichtungen und deren Träger sowie weitere Interessenvertreter
  • sorgt für die Einhaltung festgelegter Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung
  • geht Beschwerden umgehend nach
  • führt anlassbezogene und unangemeldete Kontrollen durch


Es werden dabei u.a. folgende Qualitätsanforderungen überwacht:

  • Die angemessene pflegerische Versorgung
  • Soziale Betreuung
  • Gewährleistung der Mitwirkung
  • Teilhabemöglichkeiten und Förderplanung
  • Personelle Mindestanforderungen
  • Bauliche Mindestanforderungen