Immissionsschutz, Abfall

Anmerkungen

Hierzu gehört der Erlass und Vollzug von Genehmigungen und Anordnungen sowie die Überwachungen von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den dazugehörigen Verordnungen sowie dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG).

Einen Teilbereich davon deckt das Abfallrecht ab, welches in staatliches Abfallrecht (hier am Landratsamt) und kommunales Abfallrecht (WGV Recycling GmbH) unterteilt ist.


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