Presseinformation
vom 20.11.2025, Nr. 188
Vogelgrippe: Veterinäramt erinnert an Einhaltung von Hygienemaßnahmen
Empfehlung, sich auf die Stallpflicht vorzubereiten

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Die Vogelgrippe hat sich in den vergangenen Wochen bis nach Oberbayern ausgebreitet. Im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde der hochpathogene Erreger noch nicht nachgewiesen, doch die Fälle mit positiven Befunden rücken näher. Das Veterinäramt empfiehlt daher allen Geflügelhaltern, Hygienemaßnahmen umzusetzen und sich auf eine Aufstallungspflicht vorzubereiten, um gegebenenfalls schnell reagieren zu können.
Bislang wurde das Virus in Bayern mehrfach bei Wildvögeln nachgewiesen, dadurch nimmt das Risiko zu, das Virus in Geflügelhaltungen einzuschleppen. Das Friedlich-Löffler-Institut (FLI) stuft dieses Risiko als hoch ein. Mit strikten betriebshygienischen Maßnahmen kann es jedoch verringert werden.
Dazu gehören
- eine klare Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung inklusive Schuhwechsel. Der Stall und der Auslauf sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden. Auch die Hände sollten beim Betreten oder Verlassens des Stalls gewaschen und desinfiziert werden.
- Wildvögel sollen nicht in Kontakt mit dem Hausgeflügel kommen. Hausgeflügel darf dazu nicht im Freien gefüttert werden, damit keine Wildvögel angelockt werden.
- Der Stall und der Auslauf sollten nur mit Schutzkleidung betreten werden.
- Fremde Personen sollen den Stall bzw. das Gelände nicht betreten.
- Andere Tiere sollten vom Stall bzw. Auslauf ferngehalten werden.
Auf der Internetseite des FLI ist ein Merkblatt zu den Schutzmaßnahmen in Kleinhaltungen abrufbar: Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen.
Die Empfehlungen gelten für landwirtschaftliche Betrieben genauso wie für Hobbytierhalter oder Halter von Kleinstbeständen. Sollte es zu einer Stallpflicht kommen, wird die Volierenhaltung gestattet sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Auslauf mit einer Barriere ausgestattet ist, die für Wildvögel unüberwindbar ist, außerdem braucht es eine dichte Dachkonstruktion.
Das Veterinäramt erinnert Hobbytierhalter oder Halter von Kleinstbeständen daran, ihre Tierhaltungen dem Amt für Landwirtschaft in Holzkirchen und dem Veterinäramt in Bad Tölz anzuzeigen und bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, nicht anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße zur Folge haben kann.
Weitere Informationen zur Geflügelpest:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Marlis Peischer
Pressesprecherin / Leitung der Pressestelle
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
