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Presseinformation


vom 16.09.2025, Nr. 148

Gartenabfälle richtig entsorgen


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Wer Gartenabfälle hat, steht immer wieder vor der Frage, wie diese am besten fach- und umweltfreundlich entsorgt werden können. Grundsätzlich darf Grüngut auf dem Grundstück, auf dem es anfällt verrotten bzw. kompostiert werden. Alternativ können die pflanzlichen Abfälle durch Häckseln und Kompostieren zur wertvollen, kostenlosen Düngung des Bodens verwertet werden. Wer diese Möglichkeiten nicht hat, kann Kleinmengen in der Biotonne oder größere Mengen über die bekannten Grüngutannahmestellen im Landkreis entsorgen.

In den meisten Fällen verboten ist dagegen das Verbrennen der anfallenden pflanzlichen Abfälle, wer hier unsachgemäß handelt, dem droht ein Bußgeld. Grüngut darf nur in seltenen Ausnahmefällen verbrannt werden und dann gelten strenge Anforderungen. Beispielsweise darf Grüngut nur im Außenbereich unter Aufsicht von mindestens zwei Personen über 16 Jahren an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. Wer die Feuerstelle verlässt, muss die Glut vollständig ablöschen. Ratsam ist es, ein solches Räumfeuer zur Vermeidung von Fehlalarmen vorher bei der Integrierten Leitstelle Oberland unter Tel. 0881/92585-100 anzumelden. 

Grüngut gehört auch nicht zur Verrottung auf Wald und Flur, denn dadurch wird die Nährstoffzusammensetzung im Boden empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sind oft nach kurzer Zeit nur noch Brennnesseln als Folge einer massiven Nährstoffanreicherung sichtbar. Insbesondere gelangt auf diese Weise Nitrat in den Boden. Das Salz kann in dieser Menge nicht von den Pflanzen aufgenommen werden, sondern gelangt ins Grundwasser und belastet schließlich das Trinkwasser. 

Abgelagerter Rasenschnitt führt zu Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozessen und letztendlich zum Absterben von Organismen. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird gestört. Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln und Knollen zur unbeabsichtigten Ausbreitung nicht heimischer Pflanzen wie das Indische Springkraut und der Riesenbärenklau führen. Diese sogenannten Neophyten verdrängen die vorhandene heimische Flora sowie die von dieser Lebensgrundlage abhängigen Tiere und tragen so zum Artenwandel. 

Für Rückfragen stehen das Sachgebiet Umwelt unter Tel. 08041 505-356 oder die Abfallberatung der WGV Recycling GmbH unter 08179 933-33 zur Verfügung.


Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen