Das Foto zeigt einen Stapel Zeitungen mit einem Blumenstock auf der rechten Seite im Hintergrund

Presseinformation


vom 29.08.2025, Nr. 139

Prüftermine für Schlagfallen

Das Foto zeigt einen Stapel Zeitungen mit einem Blumenstock auf der rechten Seite im Hintergrund

Seit 1999 werden Schlagfallen zur Fallenjagd im Rhythmus von 5 Jahren auf ihre Funktion geprüft und mit einer entsprechenden Nummer versehen. Wenn die Fallen den Vorschriften entsprechen, werden für den Besitzer eine Prüfbescheinigung und eine Bestätigung zur Vorlage bei der Unteren Jagdbehörde ausgestellt. Auch vor der erstmaligen Verwendung der Fangeisen besteht eine Prüfungspflicht. 

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen weist darauf hin, dass die zentralen Prüftermine am Samstag, 6. September 2025 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im Anwesen Eichmühlstraße 28 in Bad Tölz (Fallenprüfer Johann Disl, Tel.: 08041 41589 oder 0160 3601177) oder in Deining, Alte Tölzer Straße 14 (Fallenprüfer Heinz Repert, Tel.: 08170 1376 oder 0171 7786246) stattfinden. 

Alle Jagdscheininhaber im Landkreis, die Schlagfallen verwenden wollen oder besitzen, werden gebeten, sich mit der zuständigen Prüfstelle in Verbindung zu setzen. Die Prüfstelle ist auch für diejenigen Jagdscheininhaber und Fallenjäger zuständig, die keiner der beiden Kreisgruppen angehören. Anmeldeformulare für die Anzeige der Verwendung von Schlagfallen bei der Unteren Jagbehörde sind bei der Prüfstelle erhältlich. 

Mit Geldbuße ist bedroht, wer Fangeisen verwendet, deren Betriebssicherheit nicht überprüft ist oder die nicht dauerhaft gekennzeichnet sind oder die Verwendung von Schlagfallen nicht der Jagdbehörde anzeigt.


Sabine Schmid
Pressesprecherin

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen