Das Foto zeigt einen Stapel Zeitungen mit einem Blumenstock auf der rechten Seite im Hintergrund

Presseinformation


vom 01.07.2025, Nr. 112

Wochenbettbetreuung:
Zuschussanträge können eingereicht werden


Auf dem Bild dargestellt ist der Eingangsbereich des Landratsamts. Sichtwinkel Innenhof aus der Mitte des Rondells. Sie sehen ein Blechdach getragen von roten Säulen. Im Hintergrund die Glasfassade und Eingangsschiebetür. Das Gebäude ist Aprikotfarben.

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Hebammen können bis 1. Dezember 2025 Anträge einreichen, um für 2025 von einer „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ zu profitieren. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Zuwendung in Höhe von 22.040 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt diese Summe durch Eigenmittel auf 24.488,90 Euro auf. Dieser Betrag soll den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind.

Damit Hebammen für 2025 in den Genuss des Zuschusses für die Wochenbettbetreuung kommen können, müssen sie mindestens 15 Mütter, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt. 

Der Antrag ist einzureichen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden vom Landratsamt bereits informiert. Hebammen, die keine Information des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten, sich unter abteilung1@lra-toelz.de zu melden.

Sabine Schmid

Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen