Presseinformation
vom 01.07.2025, Nr. 112
Wochenbettbetreuung:
Zuschussanträge können eingereicht werden

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Hebammen können bis 1. Dezember 2025 Anträge einreichen, um für 2025 von einer „Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung“ zu profitieren. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Zuwendung in Höhe von 22.040 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt diese Summe durch Eigenmittel auf 24.488,90 Euro auf. Dieser Betrag soll den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind.
Damit Hebammen für 2025 in den Genuss des Zuschusses für die Wochenbettbetreuung kommen können, müssen sie mindestens 15 Mütter, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt.
Der Antrag ist einzureichen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden vom Landratsamt bereits informiert. Hebammen, die keine Information des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten, sich unter abteilung1@lra-toelz.de zu melden.
Sabine Schmid
Pressesprecherin
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen