Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Anlass der Erhebung
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen verarbeitet Daten bei der Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich des Veterinärwesens.
2. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die vom Veterinäramt wahrzunehmenden Aufgaben umfassen die Erteilung und ggf. den Widerruf von Erlaubnissen, Zulassungen, Registrierungen sowie Kontrollen im Bereich des Tierschutzes, Tiergesundheit, Viehverkehr, tierische Nebenprodukte, Futter- und Tierarzneimittel, Fleischhygiene, sowie die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) verarbeitet, in Verbindung mit
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutzschlachtverordnung
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die öffentliche Stelle verarbeitet personenbezogene Daten von Tierhaltern, Tierausbildern, Tiervermittlern, Schlachthofbetreibern, Metzgereien, tierische Nebenprodukte verarbeitende Betriebe, futtermittelproduzierende Betriebe, Veranstaltern, Adressaten behördlicher Maßnahmen, sowie Anzeigenerstattern und Beschwerdeführern. Verarbeitet werden Personenstammdaten, wie Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift (Betriebs- und Privatadresse), zudem Kontaktdaten, Angaben zum Betrieb und der ausgeführten Tätigkeit, Betriebsräume, Betriebsnummern und ggf. Flurnummern, Miet- und Pachtverträge, Tierdaten etc.
6. Quellen der Daten
Sofern die Daten nicht von den betroffenen Personen selbst stammen werden sie von anderen Behörden, von Polizeidienststellen oder sonstigen Mitteilern übermittelt. Als Informationsquellen dienen auch zentrale Register, wie GEWAN (Verfahren für Gewerbean-, -um und -abmeldungen), TIZIAN (Zentrale und einheitliche Datenbank zur Lebensmittel-, Veterinär- und Futtermittelkontrolle durch die Gesundheitsverwaltung), HIT-Datenbank (zentral für ganz Deutschland werden alle Bestandsveränderungen wie Geburt, Bewegung, Abgang, Tod, Schlachtung usw. nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert) und Gewerbezentralregister sowie Führungszeugnis (Bundesamt für Justiz).
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden behördenintern von den Mitarbeitern des Sachgebiets 72 (Gaststätten- und Lebensmittelrecht), der Kreiskasse, EDV-Stelle, Rechnungsprüfung und ausgewählten Auftragsverarbeitern verarbeitet. Es kann auch eine Offenlegung der Daten an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Polizei usw. erforderlich werden. Gesetzlichen Vertretern und sonstigen Verfahrensbeteiligten sind die Daten ebenso zur Verfügung zu stellen wie dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, anderen Bundes- Landes- oder Kreisverwaltungsbehörden, bzw. anderen Fachbereichen innerhalb des Landratsamtes, wenn sich deren Zuständigkeit ergibt.
8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Die Übermittlung von Daten an Drittländer ist im Bereich des Tier- und Warenverkehrs möglich, wenn der Empfängerbetrieb sich im Ausland befindet.
9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Es gelten Aufbewahrungszeiträume zwischen 5 und 20 Jahren. Bei Tierärzten (AplZ 561), Fleischhygiene Aktenplankennzeichen (AplZ 562), Schlachträume (AplZ 563), Viehmärkte (AplZ 564), Tierseuchen (AplZ 565), Beseitigung tierischer Nebenprodukte (AplZ 566), Futtermittel (AplZ 567) und Tierarzneimittel (AplZ 569) ist eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vorgesehen. Davon abweichend gelten für Fleischuntersuchungen (AplZ 5622), Viehverkehr (AplZ 5654), Tierschutz (AplZ 568) 5 Jahre. Eine 20-jährige Aufbewahrung ist für Tierseuenvorsorgemaßnahmen (AplZ 5650) und Seuchenausbrüche Einzelfälle (AplZ 5651) geregelt. Soweit Spezialgesetze andere Zeiträume vorsehen richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung von Daten im Rahmen der gesetzlichen Verfahren ist verpflichtend. Werden Angaben nicht gemacht sind behördliche Leistungen nicht gewährleistet. Die Nichtbereitstellung von wichtigen Angaben kann verwaltungsrechtliche Sanktionen zur Folge haben.