Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Anlass der Erhebung
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt personenbezogene Daten durch die Betreuungsbehörde bei der Erledigung ihrer Aufgaben.
2. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Betreuungsstelle hilft, berät und informiert Betroffene, Betreuer und Bevollmächtigte in betreuungsrechtlichen Fragen. Sie unterstützt bei der Zuführung zu Unterbringungen, Begutachtungen, Anhörungen und zu anderen Hilfen. Sie beglaubigt Vollmachten und berät hierzu, führt eigene Betreuungen durch, unterstützt das Betreuungsgericht in gerichtlichen Verfahren und ist Registrierungsstelle für Berufsbetreuer.
Die dazu erforderlichen Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e, Art. 9 DSGVO und Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1, 20 und 26 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verarbeitet.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die Betreuungsstelle verarbeitet Daten von Betroffenen und Ratsuchenden. Dabei handelt es sich ausschließlich um Daten, die für die Aufgabenwahrnehmung der Betreuungsbehörde erforderlich sind, einschließlich Daten besonderer Kategorien, u. a. Angaben zur Person, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten (einschließlich der Daten behandelnder Ärzte, Kliniken und deren Ansprechpartnern), Vermögensdaten, Versicherungsdaten, Daten von Bezugspersonen, Daten von Dritten wie Vermietern, sozialen Einrichtungen, Behörden, Daten über die persönliche und die soziale Situation.
Von Betreuern werden Daten erfasst, wie die Angaben zur Person, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Kontaktdaten und sonstige, von der Betreuungsbehörde benötigte Daten; u. a. Qualifikations- und Sachkundenachweise, Haftpflichtversicherungsdaten, strafrechtliche Verurteilungen/Berufsverbote, Vermögensdaten, Arbeitsverträge o. Ä., gerichtliche Verfügungen, Gesprächsprotokolle, Mitteilungen zur Organisationsstruktur.
6. Quellen der Daten
Die Daten stammen grundsätzlich von der betroffenen Person selbst. Ohne deren Mitwirkung werden sie nur in besonderen Umständen, bei unverhältnismäßig großem Aufwand und unter Beachtung schutzwürdiger Interessen Betroffener im Rahmen von § 4 Abs. 1 Satz 3 BtOG erhoben.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden behördenintern von den zuständigen Mitarbeitern der Betreuungsbehörde und der Kreiskasse verarbeitet. Es kann auch zur Erfüllung notwendiger Aufgaben eine Offenlegung der Daten an folgende Stellen erforderlich werden: Bevollmächtigte und Vertreter, Amtsgerichte, Betreuungsgerichte, andere Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, sonstige Behörden, soziale Einrichtungen und Dienste, Bezugspersonen, behandelnde Ärzte und Klinikpersonal, sonstige Dienstleister wie Banken, Versicherungen etc.
8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Die Übermittlung von Daten an ein Drittland ist nicht vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Für Betreuungsakten gilt eine 10-jährige Aufbewahrungsfrist (Rundschreiben des Bayerischen Staatministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 21.08.1998, Nr. IV6/5545/19/98). Die Frist beginnt mit Beendigung der Betreuung durch Aufhebung oder Abgabe des Verfahrens. Abweichend davon ist nach dem Tod des Betreuten eine Aufbewahrungsfrist von 12 Monaten vorgesehen, sofern davon Kenntnis besteht (EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis, AplZ 492). In besonders gelagerten Fällen (Streitigkeiten mit Erben, durch die Amtsführung des Betreuers verursachte Schäden u. Ä.) kann von dieser Regelung abgewichen werden.
Akten, in denen eine beantragte Registrierung eines beruflichen Betreuers bestandskräftig abgelehnt bzw. eine Registrierung bestandskräftig widerrufen oder zurückgenommen worden ist, werden 10 Jahre nach Beendigung des Verfahrens gelöscht (§ 14 Betreuerregistrierungsverordnung – BtRegV).
10. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sofern Sie nicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet sind werden die Angaben freiwillig gemacht. Kommt es dazu, dass wichtige Daten nicht erbracht werden ist unter Wahrung der gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Datenerhebung bei anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen möglich. Auch Drittpersonen und öffentliche Quellen können der Datenerhebung dienen. Sofern wichtige Angaben nicht gemacht werden, kann dies dazu führen, dass behördliche Hilfen nicht erbracht werden können.