Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Anlass der Erhebung
Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen des Vollzugs des Gesetzes zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Eltern (UhVorschG). Es werden insbesondere Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistungen gewährt sowie entsprechende Beratungen durchgeführt.
2. Kontaktdaten der Verantwortlichen
Zuständig für den Vollzug des UhVorschG im übertragenen Wirkungskreis sind die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise (Art. 62 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze). Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Durchführung des UhVorschG (ohne Regressverfahren nach § 7 UhVorschG) ist das
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Amt für Jugend und Familie
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041 505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de.
In Regressverfahren nach § 7 UhVorschG ist als allgemeine Vertretungsbehörde für den Freistaat Bayern das Landesamt für Finanzen zuständig (§ 2 Absatz 8 der Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern). Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Regressverfahren nach § 7 UhVorschG ist das
Landesamt für Finanzen
– Zentralabteilung –
Rosenbachpalais, Residenzplatz 3
97070 Würzburg
Telefon: 0931 4504-6770.
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Für den Bereich Durchführung des UhVorschG (ohne Regressverfahren nach § 7 UhVorschG):
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041 505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
Für den Bereich Regressverfahren nach § 7 UhVorschG:
Datenschutzbeauftragter
Landesamt für Finanzen
Residenzplatz 3
97070 Würzburg
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lff.bayern.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Das Amt für Jugend und Familie und das Landesamt für Finanzen verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem UhVorschG. Beide Einrichtungen sind zur wirtschaftlichen Unterstützung Betroffener verpflichtet, insbesondere wenn das Recht auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen oder ein Beratungsanspruch bestehen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch für die Durchsetzung auf das Land übergegangener Unterhaltsansprüche gegen Elternteile, bei denen das Kind nicht lebt, sowie ggf. zur Bearbeitung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder Rückforderungen von Unterhaltsvorschussleistungen verarbeitet sowie ggf. für Prüfzwecke durch den Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe.
Erhebungs- und Übermittlungsanlässe beim Unterhaltsvorschuss
a) Antragsteller(in):
Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen (Wohnsitzermittlung, Klärung des Aufenthaltsstatus, Vaterschaftsklärung), Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (wobei es ggf. auf die Verhältnisse beider Elternteile ankommt), anderer Sozialleistungsbezug, Rückforderung bei Überzahlung von Unterhaltsvorschuss.
b) Anderer Elternteil:
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs (Feststellung der Leistungsfähigkeit durch Einkommens- und Vermögensermittlung).
c) Berechtigtes Kind:
Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, Feststellung anzurechnender Einkünfte (Schulbesuch, Einkommensermittlung).
Die Datenverarbeitung stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. c, Abs. 3 und Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f DSGVO i.V.m. § 68 Nr. 14 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 67 Absatz 2 Satz 1, 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 1, 2, 4 bis 7 UhVorschG.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten:
Aktenzeichen, Name und Vorname des berechtigten Kindes und beider Elternteile, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (optional), E-Mail-Adresse (optional), Familienstand, Kindschaftsverhältnis, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten- und Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
b) Daten zur Leistungsgewährung und zum Rückgriff sowie ggf. zur Rückforderung:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Angabe zur Unterbringung und zu Betreuungszeiten des Kindes, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die gesammelten Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Amtes für Jugend und Familie (Unterhaltsvorschussstelle) und des Landesamtes für Finanzen an folgende Dritte übermittelt werden:
Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, für den Bereich des Unterhaltsvorschuss zuständiges Landesministerium, ggf. Landesjugendamt, ggf. Landesverwaltungsamt, Insolvenzverwalter, Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF), Ausländerbehörden, Staatsanwaltschaften und Polizei, deutsche Auslandsvertretungen, ausländische Zustellungsorgane, Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genehmigt wurden), bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch an öffentliche Stellen übermittelt werden wie z.B. Melderegister (im In- und Ausland), Handelsregister, Grundbuchämter usw.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geldleistungen nach dem UhVorschG besteht eine Speicherfrist von 10 bis 30 Jahren nach Beendigung des Verfahrens. Eine Beendigung des Verfahrens liegt vor, wenn keine Zahlung von Unterhaltsvorschuss mehr erfolgt, ein ggf. erforderliches Rückforderungsverfahren und die Rückgriffbearbeitung beim Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, abgeschlossen wurde (Grenze: Verjährung/Verwirkung). Innerhalb der vorstehend genannten Frist besteht kein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht, von Ihrer UhVorschG-Stelle Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen. Sie haben das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, wenn hierfür die Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO vorliegen. Unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO in Verbindung mit § 84 Abs. 3 SGB X können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen. Dies kommt z.B. dann in Betracht, wenn das Amt für Jugend und Familie und/oder das Landesamt für Finanzen die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.
9. Datenerhebung bei anderen Stellen
Das Amt für Jugend und Familie oder das Landesamt für Finanzen kann zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem UhVorschG gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c), Abs. 3 und Art. 9 DSGVO i.V.m. §§ 67a ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 6 Abs. 2, 5 und 6 UhVorschG unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können sein, andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit), Finanzämter, Gerichte, andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Finanzen, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerbehörden, bei anderen Elternteilen: Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Versicherungsunternehmen, Maßnahme- und Bildungsträger. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
10. Beschwerde
Im Hinblick auf mögliche Verletzungen Ihrer Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Beschwerde einlegen (Art. 15 des Bayerischen Datenschutzgesetzes).
Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München