Verarbeitung von personenbezogenen Daten
nach Artikel 13, 14 und 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Anlass der Erhebung
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erhebt Daten bei der Wahrnehmung von Aufgaben der unteren Jagdbehörde.
2. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-0
E-Mail: info@lra-toelz.de
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Thomas Schallhammer
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-263
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lra-toelz.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Aufgaben der unteren Jagdbehörde umfassen die Verwaltung von Jagdscheinen, Abschussplänen, Jagdaufsehern, Jagdpachtverträgen und Jagdrevieren, die Aufsicht von Jagdgenossenschaften, Behandlung von genehmigungspflichtigen Jagdhandlungen, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Genehmigung von Wildgehegen, Schonzeitaufhebungen, Anordnung von Betretungsverboten, Prüfung einer Jagdpachtfähigkeit, Befriedung von Grundstücksflächen sowie die Entschädigungsauszahlungen an Jagdbeiratsmitgliedern und Jagdberatern.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e DSGVO, Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) i.V.m. den Befugnissen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG), Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetztes (AVBayJG), Richtlinien für Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern, Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV), Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, Sika- sowie Muffelwild (GehegewildR), Richtlinie für die Erteilung von Jagdscheinen, Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern, Verordnung über Jagdzeiten (JagdzeitV) und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) erhoben.
5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Die untere Jagdbehörde verarbeitet Daten von Jägern und Bewerbern um eine Jagderlaubnis, Jagdaufsehern, Pächtern, Verpächtern und Grundstückseigentümern, Jagdvorständen, Niederwildhegegemeinschaftsleitern, Hochwildhegegemeinschaftsleitern, Mitgliedern des Jagdbeirats, Jagdberatern, Wildschadenschätzern, sonstigen Verfahrensbeteiligten und Betroffenen, einschließlich der Beteiligten in den Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Es werden Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Telefonnummer, Emailadresse, bei Minderjährigen Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der gesetzlichen Vertreter, Bankdaten von Jagdbeiratsmitgliedern und Jagdberatern, sowie Informationen aus öffentlichen Registern (Bundeszentralregister, Verfassungsschutzregister, Verfahrensregister) und von sonstigen öffentlichen Stellen - wie der Polizei - erfasst.
6. Quellen der Daten
Sofern die Daten nicht von den betroffenen Personen selbst kommen, entstammen sie aus öffentlichen Registern (Bundeszentralregister, Verfassungsschutzregister, Verfahrensregister) und von sonstigen öffentlichen Stellen wie der Polizei.
7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Die personenbezogenen Daten werden behördenintern von zuständigen Mitarbeitern des Sachgebietes 35, der Jagd- und Fischereibehörde, Kreiskasse, EDV-Stelle und Rechnungsprüfung verarbeitet. Es kann auch eine Offenlegung der Daten an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden – wie die Polizei – erforderlich werden. Gesetzlichen Vertretern und sonstigen Verfahrensbeteiligten sind die Daten ebenso zur Verfügung zu stellen wie anderen Kreisverwaltungsbehörden. Ein Datenaustausch erfolgt mit zentralen Registern, wie das Bundeszentralregister und der Landesverfassungsschutz. Sofern Auftragsverarbeitungsverhältnisse bestehen, können Auftragsverarbeiter auf die Daten zugreifen, z.B. Softwareanbieter bei Pflege- und Wartungsarbeiten.
8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Eine Übermittlung an ein Drittland ist nicht vorgesehen.
9. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich nach dem Einheitsaktenplan für bayerische Gemeinden und Landratsämter (EAPlAufbew). Unter den AplZ (Aktenplankennzeichen) 750 bis 754 ist für die Verfahren des Jagdrechts eine 10-jährige Aufbewahrungszeit vorgesehen. Davon abweichend gilt für Daten zu Jagdpachtverträgen (AplZ 7535) und Jagdrevieren (AplZ 7530) eine 30-jährige Aufbewahrungsfrist. Akten über Jagdschäden und Wildschadenersatz werden nach Nummern 7542 und 7541 des Aktenplans 6 Jahre aufbewahrt. Vorgänge zu Jagderlaubnisscheinen (AplZ 7536), Wildfütterung (AplZ 7516) sowie Meldungen über wildernde Hunde und Katzen (AplZ 7514) sind nach 5 Jahren zu Löschen. Soweit Spezialgesetze andere Zeiträume vorsehen richtet sich die Löschung nach den dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
10. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenvereinbarung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
11. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sofern Sie nicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet sind werden die Angaben freiwillig gemacht. Kommt es dazu, dass wichtige Daten nicht erbracht werden kann dies zur Folge haben, dass Ihrem Anliegen/Ansprüchen nicht nachgekommen werden kann.