Öffentliche Zustellung
Am 24.02.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG-54-57-21080 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG von Herr Volkan CANGÖZ ab 24.02.2026 einstellt.
Der Aufenthalt von Herr CANGÖZ ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 24.02.2026
Schaffer
Asylwesen
Veröffentlichung am 24.02.2026