Öffentliche Zustellung für Herrn Volkan CANGÖZ vom 24.02.2026

Öffentliche Zustellung 

Am 24.02.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG-54-57-21080 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG von Herr Volkan CANGÖZ ab 24.02.2026 einstellt.

Der Aufenthalt von Herr CANGÖZ ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss. 

Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).

Bad Tölz, 24.02.2026

Schaffer
Asylwesen

Veröffentlichung am 24.02.2026