Öffentliche Zustellung
gemäß Art. 15 BayVwZVG
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat am 22.08.2025 unter dem Aktenzeichen SG.33/Heu-Ert-151989 ein Anhörungsschreiben über die beabsichtige Versagung eines Ersterteilungsantrages erstellt.
Der Aufenthalt des Betroffenen VOTTELER, Tom geb. am 20.10.1998 in Wiesbaden - zuletzt wohnhaft in 82362 Weilheim i.OB., Kirchplatz 11, ist derzeit unbekannt - so dass die Zustellung des Anhörungsschreibens durch öffentliche Zustellung zu erfolgen hat.
Die Anhörung kann von dem Betroffenen im
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Fahrerlaubnisbehörde
z.H. Frau Heufelder
Professor Max –Lange Platz 12
D-83646 Bad Tölz
eingesehen werden.
Das Schreiben gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 3 ff VwZVG).
Heufelder
Fahrerlaubnisbehörde
Veröffentlichung am 22.10.2025