Öffentliche Zustellung
Am 02.12.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-40-19582 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von Herrn Thierno BARRY einstellt.
Der Aufenthalt von Herrn BARRY ist unbekannt, so dass die Zustellung des o. g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann von dem Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.182 eingesehen werden. Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 02.12.2025
gez.
Harwardt
Verwaltungsangestellte
Veröffentlichung am 02.12.2025