Öffentliche Zustellung
Am 01.12.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG54 / 45 / 21666 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr Metin AKGÜL ab 01.12.2024 einstellt.
Der Aufenthalt von Herr AKGÜL ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.180 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 01.12.2025
Bousseljot
Asylwesen
Veröffentlichung am 01.12.2025