Öffentliche Zustellung
Am 16.03.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG-54-59-21793 einen Bescheid erlassen, mit dem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Herrn KOROMA, Sheku abgelehnt werden.
Der Aufenthalt von Herr KOROMA ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.182 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).
Bad Tölz, 16.03.2026
Kandler
Sachbearbeiterin
Veröffentlichung am 16.03.2026