Öffentliche Zustellung für Frau Lucinda NAVO vom 28.01.2026

Öffentliche Zustellung

Am 28.01.2026 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen 54/30/19701 einen Bescheid erlassen, mit dem die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Frau Lucinda NAVO eingestellt werden.

Der Aufenthalt von Frau NAVO ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss. 

Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG). 

Bad Tölz, 28.01.2026

Grünwald
RIin

Veröffentlichung am 29.01.2026