SG 33
Zulassungsbehörde Wolfratshausen
Ö f f e n t l i c h e Z u s t e l l u n g
Wolfratshausen, 24.02.2026, AZ: 33-WOR-BE / WM-CH177
Zulassungsbehörde Wolfratshausen, Frau Berghofer
Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen
Telefon: 08041/505-619, Telefax: 08041/50518540, E-Mail: ulrike.berghofer@lra-toelz.de
Zulassungsrecht;
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Christa Maria Engelhard, Faistenberg 5, 82547 Eurasburg bzw. ihre noch nicht ermittelten Erben
Öffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 17.02.2026,
AZ. 33-WOR-BE / WM-CH177, gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs.2 VwZVG.
- Der genannte Empfänger ist verstorben. Ihre Erben konnten noch nicht ermittelt werden.
Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.
Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.
Der Bescheid vom 17.02.2026, AZ. 33-WOR-BE / WM-CH177, liegt bei der Zulassungsbehörde Wolfratshausen des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Geltinger Str. 27, 82515 Wolfratshausen, während der Dienststunden zur Abholung durch den Betroffenen auf.
Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
gez.
Berghofer
Veröffentlichung am 24.02.2026