Öffentliche Zustellungen
Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, so wird diese auf dieser Seite bereitgestellt. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 27a BayVwVfG.
Weitere amtliche Veröffentlichungen entnehmen Sie bitte unserem Amtsblatt.
Öffentliche Zustellung für Herrn Mohammad Salah Mhammad ABDALLAH vom 16.07.2025
Am 15.07.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG54 / 45 / 21610 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herr Mohammad Salah Mhammad ABDALLAH ab 14.07.2025 einstellt.
Der Aufenthalt von Herr ABDALLAH ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.180 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).Bad Tölz, 16.07.2025
Bousseljot
AsylwesenVeröffentlichung am 16.07.2025
Öffentliche Zustellung für Herrn Yasar ARSLAN und seine Familie vom 11.07.2025
Am 11.07.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-56-21122 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von Herrn Yasar ARSLAN und seiner Familie einstellt.
Der Aufenthalt von Herrn ARSLAN und seiner Familie ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann von den Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).Bad Tölz, 11.07.2025
gez.
Weber
VerwaltungsangestellteVeröffentlichung am 11.07.2025
Öffentliche Zustellung für Frau PREDA Eleonora vom 10.07.2025
Am 10.07.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-57-21030 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Frau PREDA Eleonora ab 01.08.2025 einstellt.
Der Aufenthalt von Frau PREDA ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).Bad Tölz, 10.07.2025
Schaffer
AsylwesenVeröffentlichung am 11.07.2025
Öffentliche Zustellung für Herrn PREDA Anton vom 10.07.2025
Am 10.07.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-57-21028 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Herrn PREDA Anton ab 01.08.2025 einstellt.
Der Aufenthalt von Herrn PREDA ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an ihn durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann vom Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).Bad Tölz, 10.07.2025
Schaffer
AsylwesenVeröffentlichung am 11.07.2025
Öffentliche Zustellung für Frau NENITA Zoluska und Kind PREDA Clara vom 10.07.2025
Am 10.07.2025 hat das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen unter dem Aktenzeichen SG 54-57-21027 einen Bescheid erlassen, der die Leistungen nach dem AsylbLG für Frau NENITA Zoluska und Kind PREDA Clara ab 01.08.2025 einstellt.
Der Aufenthalt von Frau NENITA und Clara PREDA ist unbekannt, so dass die Zustellung des o.g. Bescheides an sie durch öffentliche Zustellung erfolgen muss.
Der Bescheid kann von den Betroffenen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz, Zi. Nr. 2.167 eingesehen werden.
Er gilt als zugestellt, wenn seit dem Tage des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind (Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG).Bad Tölz, 10.07.2025
Schaffer
AsylwesenVeröffentlichung am 11.07.2025
Öffentliche Zustellung für Herrn Günther Hermann Hanns Schwankhart vom 07.07.2025
Bad Tölz, 09.07.2025, AZ: 33-TÖL-GS538
Zulassungsbehörde Bad Tölz, Frau Auer
Prof.-Max-Lange-Platz 11, 83646 Bad Tölz
Telefon: 08041/505-748, Telefax: 08041/505-251, E-Mail: barbara.auer@lra-toelz.deZulassungsrecht;
Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung für Günther Hermann Hanns Schwankhart, bzw. an die noch nicht ermittelten Erben, Angerstr. 8, 83646 Bad TölzÖffentliche Zustellung des Eingriffverwaltungsbescheides vom 07.07.2025,
AZ. 33-TÖL-AB / TÖL-GS538, gemäß Art. 41 BayVwVfG i.V.m. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs.2 VwZVG.
- Der derzeitige Aufenthaltsort des vorgenannten Empfängers ist unbekannt.Zustellungsversuche des o.g. Bescheides durch die Post blieben unter der angegebenen Anschrift erfolglos ebenso anschließende Ermittlungen über den aktuellen Aufenthalt.
Das o.g. Schriftstück wird daher gemäß Art. 15 VwZVG öffentlich zugestellt.Der Bescheid liegt bei der Zulassungsbehörde Bad Tölz des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen, Prof.-Max-Lange-Platz 11, 83646 Bad Tölz, während der Dienststunden zur Abholung durch den Betroffenen auf.
Es erfolgt der besondere Hinweis, dass durch die öffentliche Zustellung Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (vgl. Art. 15 Abs. 2 Satz 3 VwZVG).
Der Bescheid gilt nach Art. 15 Abs. 2 Satz 6 VwZVG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
gez.
AuerVeröffentlichung am 09.07.2025