Bildungsweg Grundschule und Mittelschule

  • Schuleinschreibung zum Schuljahr 2025/2026 

    Das  Zeitfenster für die Schuleinschreibung 2025 im Schulamtsbezirk Bad Tölz-Wolfratshausen ist vom 10.03.2025 – 20.03.2025. In diesem Zeitraum findet die Einschreibung für die zukünftigen Erstklässler im Schuljahr 2025/2026 an den einzelnen Schulen statt. 
    Den genauen Termin legt die jeweilige Schule fest.

  • Übertritt

    Informationen rund um das Thema "Übertritt"

    Jahrgangsstufe 2 in der erweiteren Übertrittsphase

    Informationen zum differenzierten bayerischen Schulsystem und erste Orientierung im Prozess der Schullaufbahnwahl

    Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Anlässen der Einzelberatung tritt in Jahrgangsstufe 2 eine erweiterte allgemeine Beratung der Erziehungsberechtigten. So werden die Erziehungsberechtigten an einem zusätzlichen Elternabend über das differenzierte Bildungssystem, dessen Durchlässigkeit und vielfältige Abschluss- und Anschlussmöglichkeiten informiert.

    Die Jahrgangsstufe 4 in der erweiterten Übertrittsphase

    Beratungsangebot 

    In Jahrgangsstufe 4 führen die Grundschule und die weiterführenden Schularten Haupt-/ Mittelschule, Realschule und Gymnasium Informationsveranstaltungen zu den jeweils angebotenen Bildungswegen bzw. den jeweiligen Schulprofilen und -schwerpunkten durch.

    Die Beratungslehrkräfte der staatlichen Realschulen und Gymnasien unterstützen als "Übertrittscoaches" Lehrkräfte der Grundschulen bei der Elternberatung zum Übertritt.

    Individuelle Fördermaßnahmen

    Die Stundentafel der Grundschule sieht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 insgesamt fünf Wochenstunden „Unterricht zur individuellen und gemeinsamen Förderung“ als Pflichtunterricht vor. Um dem erhöhten Förderbedarf in der Jahrgangsstufe 4 gerecht zu werden, wird der Klassenverband an staatlichen Schulen in der Förderstunde bei großen Klassen geteilt. Vorgesehen ist die Teilung der Förderstunde bei Klassen der Jahrgangsstufe 4 mit mehr als 25 Schülerinnen und Schülern.

    Erhöhung der Transparenz und Reduzierung des Leistungsdrucks

    Das weiterentwickelte Übertrittsverfahren sieht für die Jahrgangsstufe 4 Richtzahlen für Leistungsnachweise und die vorherige Ansage von Terminen für Leistungsnachweise vor. Außerdem wird eine stärkere Ausweisung von prüfungsfreien Lernphasen ermöglicht.

    Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4

    Die schriftliche Zwischeninformation über den aktuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler Anfang Januar ermöglicht es den Eltern, frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.

    Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung

    Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. 

    Es enthält:

    • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
    • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht,
    • eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
    • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

    Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.

    Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht.

    Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule. Bei einem Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

    Übertritt an die weiterführenden Schularten 

    Liegt eine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule in die Jahrgangsstufe 5 der jeweiligen weiterführenden Schulart übertreten.

    Übertritt an die weiterführenden Schularten nach Besuch des Probeunterrichts

    Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte weiterführende Schulart erhalten haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten - unabhängig von den in der Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht des Gymnasiums bzw. der Realschule teilnehmen.

    Der Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Neben den landesweit zentral gestellten schriftlichen Aufgaben werden auch mündliche Leistungen bewertet. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Den Erziehungsberechtigten wird das Ergebnis des Probeunterrichts mit Begründung mitgeteilt.

    Nach Bestehen des Probeunterrichts können die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten.

    Stärkung der Elternverantwortung im Probeunterricht bis zur pädagogisch vertretbaren Grenze

    Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums bzw. der Realschule übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben. Die Elternverantwortung wird hierdurch nachhaltig gestärkt.

    Weitere Informationen zum Thema Übertritt finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

  • Mittlerer Schulabschluss und qualifizierender Abschluss an der Mittelschule

    Informationen zum Abschluss der Mittelschule, Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule und Mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

    Abschlüsse der Mittelschule in Bayern

    Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule

    Dieser Abschluss wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat. Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal Fünf).

    Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse und Deutschklasse

    Schülerinnen und Schüler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder Deutschklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten Abschlussprüfung zu erlangen.
    Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser ist.

    Qulifizierender Abschluss der Mittelschule

    Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich Schülerinnen und Schüler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei müssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) ablegen.
    Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.

    Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule

    Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen - und ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

    An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

    • Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.
    • Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, die nicht den M-Zweig besuchen, können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell").
    • Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben:
      • Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen für den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis über mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden. 
        Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist. 
        Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.
      • Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule.


    Abschlüsse für externe Bewerber

    Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

    • die Prüfungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,
      • die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie
      • die Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule
       als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen.Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür an der zuständige Mittelschule anmelden.Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden.Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafür bis spätestens 1. Februar (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 MSO) an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt, anmelden.

     

    Hier gelangen Sie zum Terminkalender des Bayerischen Staatsministeriums für Untericht und Kultus.

  • Berufswegbegleiter

    Der Weg ins Berufsleben ist nicht immer leicht. Wann und wie Sie ihr Kind unterstützen können, zeigt Ihnen der Berufswegbegleiter. Er bietet einen Überblick über den Ablauf der Berufswahl in den letzten beiden Schuljahren sowie wichtige Termine und Informationen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

  • Links - Offizielle Seiten

    Kultusministerium und Portale

    Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Elternbereich des bayerischen Kultusministeriums, mit aktuellen Informationen und dem Elternrundbrief. Im Bereich "wichtige Informationen" finden Sie u.a. Hinweise zur Pädagogik, Schullaufbahn und rechtlichen Themen.

    Bildungswegplaner

    Gleichermaßen hilfreich für SchülerInnen sowie Eltern ist der interaktive Bildungswegplaner.

    Bildungsportal Oberland

    Alles über die Mitwirkungsmöglichkeiten von SchülerInnen im Rahmen der Schülermitverwaltung sowie Informationen über Beratungsangebote finden Sie im Bildungsportal Oberland.

    Ausbildungskompass Bad Tölz-Wolfratshausen

    Der Ausbildungskompass bietet einen umfassenen Überblick über Ausbildungsplätze in der Region.

     

    Ferientermine

    Schulferien in Bayern

    Die Ferientermine auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums.

     

    Elternverbände

     

    Festlegungen zur Arbeit des Elternbeirat.

     

    Bayerischer Elternverband e.V.

    Der Bayerische Elternverband setzt sich seit seiner Gründung für die individuelle Förderung aller Kinder und Jugendlichen in Bayern ein, unabhängig davon, welche Bildungseinrichtung sie besuchen und aus welchem Elternhaus sie kommen.

     

    Landeselternbeirat Bayern e.V.

    Landeselternbeirat der Schulen und schulvorbereitenden Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Bayern e. V.