Verordnungen Sachgebiet 31 - Wasser und Boden
Hier finden Sie die Verordnungen und verschiedenen Verfügungen des Sachgebiets.
Beachten sie bitte auch die
Verordnung über Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren (WPBV).
Diese regelt Form und Umfang der Anträge im wasserrechtlichen Verfahren
(1) Vorhaben, für die ein wasserrechtliches Verfahren durchzuführen ist, sind in Plänen und Beilagen (Unterlagen) so darzulegen, dass das Vorhaben selbst und seine Auswirkungen, insbesondere auf den Wasserhaushalt, die Gewässereigenschaften, den Zustand der Gewässer und andere Umweltbereiche, ersichtlich sind.
(§ 1 Pflichten des Vorhabensträgers, aus WPBV, zuletzt abgerufen am 25.5.2025)
Verordnungen zum Download. Dokumente sind nicht barrierefrei.