Ein Jugendlicher im Rollstuhl sitzt auf dem Teppich, während ein weiteres Kind gemeinsam mit einem Erwachsenen auf dem Boden spielt.

Verfahrenslotsen

Unabhängige Beratung für junge Menschen mit Behinderung

Junge Menschen mit Behinderung sowie ihre Familien stehen oft vor Herausforderungen, wenn es darum geht, den besonderen Unterstützungsbedarf zu bewältigen. Dabei sind sie auf Eingliederungshilfeleistungen unterschiedlicher Leistungsträger wie dem Bezirk Oberbayern oder dem Jugendamt angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Hier können Verfahrenslotsen Hilfe und Orientierung bieten.

Die Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Behinderung sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Beantragung von Leistungen.

Lotsenfunktion im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Verfahrenslotse im Amt für Jugend und Familie Bad Tölz-Wolfratshausen hilft, sich in den Sozialgesetzbüchern und dessen Leistungen der Eingliederungshilfe zurechtzufinden. Dabei werden die wichtigsten Punkte verständlich erklärt und gezeigt, welche Unterstützung möglich ist.

Der Verfahrenslotse berät konkret zu möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe, Rechts- und Leistungsansprüchen, sowie zu den Verfahren der Leistungsgewährung nach dem SGB VIII und SGB IX. Außerdem hilft er bei der Klärung von Zuständigkeiten und bei der Suche nach passenden Ansprechpartnern.

Beratung

Das Beratungsangebot richtet sich gezielt an junge Menschen im Alter von 0 bis 26 Jahren mit einer (drohenden) seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung, sowie deren Eltern bzw. Personensorge- und Erziehungsberechtigte. Es ist kostenlos, unabhängig sowie vertraulich und auf Wunsch auch anonym.

Die Beratung kann individuell gestaltet werden – per E-Mail, telefonisch, per Videoanruf oder persönlich. Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung nötig. Die Erreichbarkeit erfolgt zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes.