Vereinspauschale 2025
Der Freistaat Bayern gewährt entsprechend seiner Sportförderrichtlinien pauschale Zuwendungen für den Sportbetrieb von rechtsfähigen Sportvereinen (Staatszuschuss). Zusätzlich zu den staatlichen Zuschüssen und ohne gesonderten Antrag fördert der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen pauschal den Sportbetrieb (Kommunalzuschuss).
Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist der 03. März 2025.
Sie können den Antrag zur Gewährung der Vereinspauschale auch in digitaler Form online einreichen. Hierzu können Sie bei der Anmeldung zwischen folgenden Methoden zur Authentifizierung wählen:
- BayernID: eID-Funktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels
- Elster-Unternehmenskonto
Zudem besteht die Möglichkeit den Antrag „halbdigital“ einzureichen. Das bedeutet, dass der Antrag ohne Authentifizierung online ausgefüllt und am Ende komprimiert ausgedruckt und unterschrieben werden kann. Hier ist im Nachgang eine Einreichung des unterschriebenen Antrags ("POST" im Namen) in Papierform zwingend erforderlich. Sofern der Antrag nicht unterschrieben nachgereicht wird, kann dieser für die Vereinspauschale nicht berücksichtigt werden!
Alle weiteren vorzulegenden Dokumente (Lizenzen, etc.) können im digitalen und „halbdigitalen“ Verfahren hochgeladen werden. Eine zusätzliche Einreichung dieser Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig. Vor dem Absenden des Antrags können Sie den ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument für die eigenen Unterlagen herunterladen.
Hinweis: Für jede Lizenz, die mit einem zweiten Verein geteilt werden soll, ist zwingend die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizufügen.
Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist zwingend die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizufügen.
Die entsprechenden Erklärungen können von dem jeweiligen Übungsleiter eigenverantwortlich mittels Onlineanlage zum Antrag eingereicht werden.
Die Lizenzen des Vereins können als Anhang im Onlineantrag in einer Gesamt-PDF alphabetisch nach dem Nachnamen aufgelistet (ansonsten kann eine Zuordnung zu den hochgeladenen bzw. eingereichten Lizenzen nicht erfolgen) hochgeladen werden.
Den Antrag können Sie natürlich auch weiterhin in Papierform mit den entsprechenden Lizenzen sowie ggf. Teilungserklärungen bei uns einreichen.
Auch hier ist auf eine alphabetische Sortierung zu achten. Bitte reichen Sie keine anderen Unterlagen der Übungsleiter (z.B. Führungszeugnisse, Teilnahmebestätigungen zu Erste-Hilfekursen, etc.) ein.
Bitte legen Sie alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen vor, unabhängig von der Kappungsgrenze. Die Liste der anerkannten Lizenzen zur Sportförderung finden Sie im Download-Bereich.
A) Sie reichen digital ein:
- Bereiten Sie unsere Excel-Vorlage vor oder füllen die PDF-Vorlage am PC aus.
- Bescheid zur Gemeinnützigkeit scannen/fotografieren.
- BayernID/Elster-Unternehmenskonto beschaffen
- ggf. Hinweis an die Trainer geben, dass die Teilungserklärung mit diesem Formular ausgefüllt werden kann.
- Online-Formular ausfüllen, dabei Daten hochladen.
B) Sie reichen „halbdigital“ ein:
- Bereiten Sie unsere Excel-Vorlage vor oder füllen die PDF-Vorlage am PC aus.
- Bescheid zur Gemeinnützigkeit scannen/fotografieren.
- ggf. Hinweis an die Trainer geben, dass die Teilungserklärung mit diesem Formular ausgefüllt werden kann.
- Online-Formular ausfüllen, dabei Daten hochladen.
- Komprimierten Antrag "POST" ausdrucken, unterschreiben, stempeln und in Papierform einreichen
C) Sie reichen in Papierform ein:
- Bereiten Sie unsere Excel-Liste vor oder füllen die PDF-Vorlage am PC aus und drucken diese aus
- Sortieren Sie Ihren Abgabeordner vor: Lizenzen und ggf. Teilungserklärungen müssen in alphabetischer Reihenfolge enthalten sein.
- Füllen Sie den PDF-Antrag aus: Drucken, Unterschreiben, Stempeln.
- Fügen Sie dem Antrag zur Vereinspauschale, alle Nachweise (Gemeinnützigkeit, etc.) bei und legen ihn zusammen mit den Lizenzen und ggf. Teilungserklärungen in einen Ordner. Unsortierte Ordner werden nicht bearbeitet.
- Abgabe per Post oder im Amt.