
Verleihbedingungen
Damit Medien beim Medienzentrum ausgeliehen werden können, müssen Regeln eingehalten werden.
1. Wer darf das Angebot des Medienzentrums nutzen?
1.1. Medien und Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen grundsätzlich allen Interessenten aus dem Landkreis Bad Tölz und Wolfratshausen zur Verfügung.
1.2. Nur Berechtigten, die offizielle Zugangsdaten des Medienzentrums besitzen, ist es gestattet, Medien aus dem Online-Katalog zu entleihen oder zu reservieren.
1.3. Die Zugangsdaten zum Online-Katalog müssen geheim gehalten- und dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden
1.4. Die entliehenen Medien und Geräte dürfen ausschließlich im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bei nicht-gewerblichen Veranstaltungen und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen, verwendet werden.
2. Abholung und Geräte
2.1. Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch oder über unseren Online-Katalog (Internet) bestellt werden. Es kann persönlich oder durch einen autorisierten Boten abgeholt werden.
2.2. Die Regelverleihzeit beträgt eine Woche.
2.3. Für alle Bestellungen und Reservierungen müssen Sie den Benutzernamen und das Passwort der Schule oder Bildungseinrichtung eingeben.
2.4. Der Benutzer versichert, dass er mit der sach- und fachgerechten Bedienung der überlassenen Medien und Geräte vertraut ist und für deren pflegliche Behandlung Sorge trägt.
2.5. Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen Medien und Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei selbstverschuldeten, als auch bei den Dritten verursachten Schäden, einschließlich Verlust der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbaren Ereignisse. Er verpflichtet sich, Schäden oder Verlust unverzüglich zu melden.
2.6. Beanstandungen werden dem Entleiher unmittelbar nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt.
2.9. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Entleiher.
2.10. Bestelltes, aber nicht zum Termin abgeholtes oder verfügbares Leihgut muss in Regel erneut bestellt werden.
2.11. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kopieren oder Verändern der Medien nach dem Urhebergesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann.
2.12. Für öffentliche Vorführungen von Medien, die Musik enthalten, ist zu beachten, dass in einigen Fällen Gebühren an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zu entrichten sind.
3. Onlinemedien
3.1. Heruntergeladene Medien müssen grundsätzlich nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen wieder gelöscht werden. Sie können jedoch anschließend erneut heruntergeladen werden. Der Downloader verpflichtet sich zur zuverlässigen Löschung der Daten.
3.2. Heruntergeladene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3.3. Alle Medien des Online-Katalogs unterliegen einem Copyright und dürfen nicht dupliziert oder verändert werden.
3.4. Der Einbinden und Mischen von bzw. mit anderen Materialien für schulische Zwecke ist gestattet. Jedwede Veröffentlichung (z.B. auf der Schulhomepage) ist jedoch nicht zulässig.
3.5. Es besteht kein Anspruch auf immerwährende Verfügbarkeit der Medien. Nach Ablauf der jeweiligen Lizenzzeit müssen Medien gelöscht – und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Dies gilt auch für Schulfernsehsendungen(siehe §47 UrhG) Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen führen zum Verlust der Ausleihberechtigung und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.