Vor grünen Hintergrund Kinderhände mit der Aufschrift "Kinderbetreuung" in bunten Buchstaben.

Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Kinderbetreuung ist eine große Bereicherung für das Leben eines Kindes. 

Hier lernt es, sich von seinen Erziehungsberechtigten für eine gewisse Zeit zu trennen, neue Freundschaften zu schließen, wird in seiner Entwicklung in den verschieden Bildungsbereichen gefördert und entdeckt eine völlig neue Welt ergänzend zu seiner Familie.  Im Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen umfasst Kindertagesbetreuung die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. 

Bei der Suche nach einem geeigneten Kinderbetreuungsplatz können sich manche Fragestellungen ergeben, die durch eine gezielte Beratung oft sehr schnell behoben werden können.

Wer kann mich bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege unterstützen?

Zunächst achten Sie unbedingt auf die Anmeldefristen zu Beginn des Jahres der Kinderbetreuungsstätten in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Diese sind wichtig, denn nur so kann Ihre Anmeldung bei der Bedarfsplanung der Kommune für den Herbst im Blick gehalten werden. Sie finden diese in der Regel auf der Homepage der Stadt / Gemeinde.

Die Kommune selber ist auch Ihr erster Ansprechpartner bei der Platzvergabe.

Für eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen in Ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde wenden Sie sich gerne auch an die Fachaufsichten / Fachberatungen des Landkreises unter kita@lra-toelz.de. Auf der jeweiligen Homepage der Kindertagesstätte finden Sie die aktuelle Konzeption der Einrichtung inklusive der Öffnungszeiten.

Bitte melden Sie sich immer für mehrere Einrichtungen an Ihrem Wohnort an, um Ihre Chancen auf einen Platz zu erhöhen.

Für freie Plätze bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater wenden Sie sich bitte an die Fachaufsichten / Fachberatungen des Landkreises unter kindertagespflege@lra-toelz.de .

Kindertagespflege

  • Was ist Kindertagespflege?

    Die Kindertagespflege ist die regelmäßige Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in kleinen Gruppen von max. 5 Kindern.

    Mit ihren familienähnlichen Strukturen ist die Kindertagespflege besonders für die Jüngsten geeignet, weil diese dort in kleinen Gruppen erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln können.

    Aber auch für Kinder über drei Jahren bietet sich Kindertagespflege als Betreuungsform an, z.B. auch als Anschlussbetreuung an Kita oder Schule. Grundsätzlich ist Kindertagespflege bis zu einem Alter von 14 Jahren möglich.

    Die Betreuung erfolgt in den eigenen Räumen der Kindertagespflegepersonen, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. (siehe Formen der Kindertagespflege).

    Die wöchentlichen Betreuungstage und täglichen Betreuungszeiten bestimmt jede Kindertagespflegeperson selbst und spricht diese mit den Eltern ab.

  • Formen der Kindertagespflege

    Klassische Kindertagespflege

    • in der Regel in den privaten Räumlichkeiten einer Kindertagespflegeperson
    • maximal fünf Kinder gleichzeitig
    • bindungsorientierte Betreuung im familiären Rahmen
    • Selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegeperson

    Großtagespflege

    • in geeigneten (nicht privat genutzten) Räumen
    • zwischen acht und maximal zehn Kinder gleichzeitig
    • Betreuung durch zwei bis drei Kindertagespflegepersonen
    • persönliche und vertragliche Zuordnung eines jeden Kindes zur Kindertagespflegeperson
    • selbständige Tätigkeit der Kindertagespflegepersonen oder Anstellung bei einem Träger
  • Kosten der Kindertagespflege

    Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen kann die Kosten für die Kindertagespflege übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere im Hinblick auf das Einkommen der Eltern und den Bezug von Sozialleistungen.

    Keine Leistungen gefunden.
  • Platzvermittlung

    Die Vermittlung von freien Tagespflegepersonen erfolgt über den Fachdienst Kindertagespflege.

  • Aufgaben des Fachdienstes Kindertagespflege

    • Beratung in allen Belangen der Kindertagespflege für Eltern, Kindertagespflegepersonen und ggf. Tageskinder
    • Vermittlung von Kindertagespflegepersonen
    • Eignungsüberprüfung sowie die Erteilung der Pflegeerlaubnis für Kindertagespflegepersonen 
    • Durchführung und Organisation von Qualifizierungskursen und Fortbildungen
  • Wie werde ich Kindertagespflegeperson?

    Voraussetzung für die Arbeit als Kindertagespflegeperson ist ein Qualifizierungskurs. Termine und Informationen dazu erteilt Ihnen gerne der Fachdienst Kindertagespflege.

    Ausstellen der notwendigen Pflegeerlaubnis durch den Fachdienst Kindertagespflege nach

    • Erfolgreichem Kursabschluss
    • Nachweis weiterer Voraussetzungen (erweitertes Führungszeugnis, persönliche Eignung, ..)
    • Vorweisen von kindgerechten Räumlichkeiten


    Vergütung

    • Leistungsgerechte Vergütung erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Kindertagesstätten

  • Kindertagesstätten – Fachaufsicht und Fachberatung

    Das Landratsamt Bad Tölz - Wolfratshausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen im Sinne des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte). 

    Das Amt für Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Haus für Kinder und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.

    Des Weiteren berät das Amt für Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen. Alles hierzu finden Sie als Träger, Leitungen und pädagogische Mitarbeiter unter folgendem Link:

    Keine Abteilungen gefunden.

    Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:

    • Fachliche Beratung aller an der Kinderbetreuung in Einrichtungen Beteiligten (Landkreisgemeinden, Architekten, Träger, Einrichtungen und Eltern)
    • Betriebskostenförderung und Durchführung jährlicher Belegprüfungen
    • Gesamtüberblick über die Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und dessen Ausführungsverordnung
    • Fachliche Stellungnahme zu Neu- und Umbauten von Kindertagesstätten im Baugenehmigungsverfahren und Bestätigung der Bedarfsnotwendigkeit bezüglich Investionskostenförderung
    • Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII
    • Dienstbesprechungen mit Trägern, Trägervertretern und Leitungen
    • Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG
    • Meldungen nach § 47 SGB VIII
    • Kooperation von Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Netzwerkpartnern
    • Aufsichtliche Maßnahmen einschließlich örtlicher Prüfungen mit Überprüfung der Einhaltung der Bildungs- und Erziehungsziele
    • Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Leitungskonferenzen, Arbeitskreisen
    • Ansprechpartner für Eltern im Rahmen der Aufsicht
  • Kindertagesstätten - Informationen für Eltern 

    Herzlich willkommen auf der Seite der Fachaufsicht für Kindertagesstätten im Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen. Bei uns erhalten Sie 

    • Mithilfe bei der Vermittlung von Betreuungsplätzen nach Erhalt von Absagen aus Einrichtungen, von Kommunen und Städten
    • Beratung bei Fragen rund um Betreuungsangebote im Landkreis – bei Bedarf können Sie Übersichtslisten von Einrichtungen aus Ihrem Einzugsgebiet erhalten
    • Informationen zu freien Kindergartenplätzen in Ihrer Nähe (soweit bekannt)
    • Ansprechpartner für Fragen, Themen und Sorgen in Bezug auf das Kindeswohl, die Gewährung der Aufsichtspflicht und die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele in der jeweiligen Kindertagesstätte
  • Kindertagesstätten - Kostenübernahme

    Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen kann die Kosten für den Kindertagesstättenplatz übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere im Hinblick auf das Einkommen der Eltern und den Bezug von Sozialleistungen.

    Keine Leistungen gefunden.
  • Kindertagesstätten - Qualifizierungen und Weiterbildungen

    Wenn Sie Interesse an der pädagogischen Arbeit in einer Kindertagesstätte und/oder an einer Weiterqualifikation haben, können Sie sich bei uns informieren und beraten lassen.

    Ebenfalls besteht die Möglichkeit, sich über folgenden Link (weiterbildung-kita@ifp.bayern.de) über das Gesamtkonzept der Weiterbildungen oder Qualifizierungen zu informieren.