Blick vom Gras-Badestrand über Holzdeck und  Badesteg auf das Wasser des Starnberger Sees. Links und Rechts Laubbäume. Auf dem Wasser mit Planen abgedeckte Segelboote. Am Strand Strandmöbel aus Holz und Metall. Man sieht das Ufer der anderen Seite im Dunst.

Erholungsgelände Ambach 

Am Ostufer des Starnberger Sees

Das Erholungsgelände Ambach des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V wurde 1973 eröffnet. 

Es liegt im Ortsteil Holzhausen der Gemeinde Münsing im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Es ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Ostufer Starnberger See bei Münsing“. Das Gebiet ist 37 Hektar groß.

Das Erholungsgelände wird vom Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen unterhalten. Mit der Aufsicht und Betreuung des Gebietes und der Parkplätze sind der Maschinenring Wolfratshausen u.U. und ein Sicherheitsdienst beauftragt. An der Wasserwachtstation am Schwaiblbach leisten Mitglieder der Wasserwacht Wolfratshausen ehrenamtlichen Dienst.

Für die Benutzung des Geländes hat der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Satzung erlassen.

Beachten Sie bitte insbesondere folgende Punkte:

  1. Die Benutzung des Erholungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
  2. Die Besucher sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung, Sicherheit und Reinlichkeit im Erholungsgelände gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.
  3. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Parken am Erholungsgelände

Infos zu den Parkflächen:

  • Die Gebühr wird ganzjährig erhoben.
  • Auch für E-Fahrzeuge wird die Gebühr ab der ersten Stunde fällig.
  • 01.April – 31.Oktober für Kfz und Kraftrad
    Bis zu 2 Std. 2 €.
    Bis zu 6 Std. 6 €.
    Ab 6 Std. (Tag) 8 €.
  • 1. November - 31. März pauschal 2  €   
  • Fahrer mit amtlichem Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen aG und Bl sind von der Gebühr befreit.
  • Parkscheine sind nicht übertragbar.
  • Das Übernachten auf den Parkflächen ist untersagt.
  • Das Abstellen von Kfz außerhalb der Parkplätze ist untersagt.