Landkreisbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung
Der Landkreis hat seit 01.01.2005 durch einen Beschluss des Kreistages einen Behindertenbeauftragten benannt.
Das kommunale Ehrenamt des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung besteht im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bereits seit 2005. Die Bestellung erfolgt durch einen Beschluss des Kreistags für einen Zeitraum von vier Jahren. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet Artikel 19 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG). Er ist unabhängig und weisungsungebunden. Detaillierte Regelungen sind in der „Satzung über die Bestellung einer Person für die Belange der Menschen mit Behinderung“ festgelegt.
Häufig wird der Beauftragte auch als Landkreisbeauftragter für Menschen mit Behinderung oder als Behindertenbeauftragter des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen bezeichnet. Die Aufgaben des Landkreisbeauftragten werden im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit sowie der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Ressourcen engagiert und gewissenhaft wahrgenommen.
Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Beratung der Landkreispolitik und -verwaltung in Fragen der Behindertenpolitik, Barrierefreiheit sowie der Umsetzung des BayBGG und der Inklusionsstrategie des Landkreises.
Als zentrale Ansprechperson für die Anliegen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen im Landkreis übernimmt der Beauftragte eine wichtige Rolle in der Beratung und Unterstützung. Darüber hinaus wirkt er als Lotse und Berater für Menschen mit Behinderung, deren Familien und zahlreiche weitere Akteure. Mit eigenen Projekten setzt er sich für die Förderung selbstbestimmter Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landkreis ein. Des Weiteren schreibt er Stellungnahmen zu einzelnen Bauvorhaben und berät zum Thema bauliche Barrierefreiheit.
Der Beauftragte arbeitet eng mit dem Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung zusammen und kann sich von dessen Sprecher vertreten lassen. Zudem steht er im regen Austausch mit verschiedenen Interessensvertretungen, Dienstleistern, Behörden und anderen relevanten Institutionen.
Einen Auszug der Projekte des Landkreisbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist auf dieser Seite zu finden.
Auch auf Ebene der Städte und Gemeinden gibt es jeweils eigene Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung. Zwar variieren die genauen Titel und Aufgabenbereiche je nach Kommune, doch alle setzen sich für die Belange von Menschen mit Behinderung in ihrer jeweiligen Stadt oder Gemeinde ein und stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Beauftragten der einzelnen Städte und Gemeinden sind in der Liste Beauftragte für Menschen mit Behinderung zu finden.
Projekte:
Projekt zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit Hilfsmitteln
In der heutigen Gesellschaft stehen viele Menschen zunehmend im Mittelpunkt ihrer eigenen Bedürfnisse, was dazu führt, dass die schwächeren Mitglieder der Gemeinschaft oft übersehen oder nicht ausreichend unterstützt werden. Ein weiterer bedeutender Faktor ist die demografische Entwicklung: Viele Familienangehörige werden älter, und es fehlt an Wissen über den richtigen Umgang mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, insbesondere bei Angehörigen, die in der Pflege eine unterstützende Rolle einnehmen könnten.
Um hier frühzeitig anzusetzen, organisiere ich in der Regel Rollstuhl-Tage für Schüler der 4. Klasse, bevor die Schularten sich trennen. In diesem Alter sind Kinder noch unbeschwert und betrachten solche Aktivitäten oft als spannende und unterhaltsame Herausforderung. Ziel dieser Aktion ist es, den Schülerinnen und Schülern auf spielerische Weise näherzubringen, wie es sich anfühlt, auf Hilfsmittel angewiesen zu sein, und ihnen zu vermitteln, wie sie bei Bedarf anderen – etwa ihren Eltern, Großeltern oder auch fremden Menschen im Alltag – unterstützend zur Seite stehen können.
Ein zentrales Element dieses Events ist es, dass die Kinder in Paaren verschiedene Stationen durchlaufen und dabei im Wechsel die Perspektive wechseln: Einmal sitzen sie im Rollstuhl und erfahren, wie es ist, auf Hilfe angewiesen zu sein, und ein anderes Mal sind sie in der Rolle des Helfers und lernen, welche Verantwortung sie übernehmen, wenn sie jemanden unterstützen. Diese Wechsel der Perspektiven fördern Empathie und Verständnis und führen in der Regel zu einem deutlich verbesserten sozialen Verhalten der Kinder.
Durch diese Erfahrung entwickeln die Kinder ein höheres Bewusstsein für die Bedürfnisse anderer und sind besser darauf vorbereitet, in der Zukunft Verantwortung zu übernehmen und sensibel mit Menschen umzugehen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.
Bei Interesse an dem Sensibilisierungsprojekt oder weiteren Fragen können Sie sich gerne bei mir melden. Ich freue mich über Ihr Interesse.
Aktion „Fair Parken – Richtiges Nutzen von Behindertenparkplätzen“ & "vereinfachtes Abschleppen"
© Hans ReiserTeilhabe darf nicht länger an einem Behindertenparkplatz scheitern. „Ich muss nur schnell was holen“ oder „Den braucht doch eh keiner“ sind oft genutzte Ausreden von Autofahrerinnen und -fahrer, wenn sie unerlaubt einen Behindertenparkplatz nutzen.
Dass es Menschen gibt, die auf einen breiten und nahe am Eingang gelegenen Parkplatz zwingend angewiesen sind, wird außer Acht gelassen. Dieser Bedarf wird auch mit einer immer älter werdenden und dennoch mobilen Gesellschaft immer größer.
Nur mit weiteren Behindertenparkplätzen und der reinen Nutzung durch den berechtigten Personenkreis kann eine Teilhabe behinderter Menschen gesichert werden.
Auf diese Thematik möchte der Landkreisbeauftragte Herr Seifert und der Arbeitskreis für Menschen mit Behinderung die Menschen aufmerksam machen. Daher organisierten sie zusammen mit dem Landkreis Miesbach eine gemeinsame Aktionswoche (05.05-11.05.22). Die Aktion soll aber über die Veranstaltungen innerhalb der Woche hinausleben, daher wurden zwei Videos gedreht und Hinweiskarten entwickelt.
Weiterhin wurde ein Flyer entwickelt, der sensibilisiert was jede Einzelne/jeder Einzelne selbst tun kann, um faires Parken zu ermöglichen. Er enthält Informationen für folgende Menschen mit und ohne Behinderung:
- Autofahrerinnen und -fahrer
- Inhaberinnen und Inhaber eines blauen Parkausweises
- als Beobachtende
- als Kommunale Verkehrsüberwachung
- als Polizei
sowie über die Möglichkeit des vereinfachten Versetzens von Falschparkern, ohne Anwesenheit von Polizeibeamten ("vereinfachten Abschleppens").
Die Hinweiskarten können den künftig „Falschparkenden“ unter den Scheibenwischer geklemmt werden und für das Thema sensibilisieren.
Wie kommen Sie an den Flyer und die Hinweiskarten, um sie verteilen zu können? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Sie schreiben an Teilhabe@lra-toelz.de
- oder rufen die Inklusionsplanung- & gestaltungsstelle vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen an.
- Eine PDF-Datei zum Ausdrucken ist am Ende dieses Artikels angefügt
- Die Flyer & Hinweiskarten liegen auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden aus
Mehr Informationen zu dem Thema, die Aktion und den Videos können Sie den folgenden Zeitungsartikel entnehmen.
- GelbesBlatt: Behindertenbeauftragter fordert: „Fair Parken“ für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben
- Merkur: Behindertenbeauftragter fordert: „Fair Parken“ für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben
- Merkur: Behinderten-Parkplätze im Tölzer Land: Film wirbt für Rücksichtnahme
- Merkur: Aktion Miesbach „Fair Parken“ betont Wichtigkeit von Behindertenparkplätzen
- Süddeutsche Zeitung: Bad Tölz-Wolfratshausen: Reden wir über falsches und richtiges Parken
Die zwei Videos sind auf dem YouTube-Kanal des Arbeitskreises für Menschen mit Behinderung veröffentlicht und können gerne geteilt oder verlinkt werden.
Mitfahrbänke im Landkreis
© Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Landkreisbeauftragter für Menschen mit BehinderungWie in anderen Landkreisen gibt es auch im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Mitfahrbänke.
Diese Bänke stehen in den sich beteiligenden Gemeinden an prominenter Stelle. Auf einem daneben angebrachten Schild kann eingestellt werden, wohin man mitgenommen werden möchte. Es kann natürlich auch im Gespräch mit dem Fahrer oder der Fahrerin ein genaues Ziel geklärt werden.
Durch das Sitzen auf der Mitfahrbank erkennen vorbeifahrende Menschen, dass Sie gerne mitgenommen werden möchten. Die Bank bietet die Möglichkeit, außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs zum Ziel zu gelangen.
Bitte beachten Sie, dass die Fahrt über die Mitfahrbank nicht besonders versichert ist.Eine Übersichtstabelle der bisher aufgestellten Bänke finden Sie in folgender Tabelle:
Gemeinde/Stadt
Bankbezeichnung
Standortbeschreibung
Bad Heilbrunn
Hohenbirken
Höhe „Specker Bäck“
Bad Heilbrunn
Oberbuchen
Höhe Oberbuchen Nr. 19
Bad Heilbrunn
Obersteinbach
Steinbachstraße – Abzweigung Richtung Feuerwehrhaus
Bad Heilbrunn
Rathaus
Höhe Badstraße 3
Bad Tölz
Landratsamt
Prof.-Max-Lange-Platz 1; Hausecke Landratsamt (von Tegernseer Straße Richtung Schnecke)
Benediktbeuern
Autohaus
Landfriedstraße - Ecke Kocheler Straße
Benediktbeuern
Bahnhof
am Bahnhofsplatz
Benediktbeuern
Feuerwehr
Am Feuerwehrhaus – Ecke Karl-Abt.-Straße und Münchenerstraße
Benediktbeuern
Schwimmbad
Schwimmbadstraße – Höhe Wohnmobilstellplatz
Dietramszell
Raiffeisenbank
Ecke Münchner Straße, Raiffeisenplatz
Dietramszell
Ascholding Kirche
am Kirchplatz, Bushaltestelle
Egling
Deining - Alte Tölzer Straße
Ecke Alte Tölzer Straße, Bergstraße
Egling
St. Martin Kirche
Ecke Wolfratshauser Straße, Tölzer Straße, Pfarrstraße
Egling
Endlhausen
Altkirchner Straße, Höhe Restaurant L‘Osteria D‘Angelo
Geretsried
Gelting
Buchberger Straße – Höhe Spielplatz
Geretsried
Waldfriedhof
Ecke Tattenkofener Straße, Richard-Wagner-Straße – Höhe Altenheim St. Hedwig
Münsing
Dorfplatz
Dorfplatz, Höhenrainer Straße
Münsing
Ammerland - Wimpasing
Ecke Ammerlander Hauptstraße, Fichtenhöh
Münsing
Degerndorf Dorfplatz
Ecke Dorfstraße, Höhenbühlstraße
Münsing
Holzhausen Feuerwehrhaus
Feuerwehrhaus; Ecke Breitangerweg, St.-Heinrichter-Straße
Wackersberg
Dorfstraße
Ecke Dorfstraße-Kirchstraße-Amorstraße
Wolfratshausen
Farchet
Kräuterstraße, Höhe Parkplatz Stadion
Wolfratshausen
Innenstadt
Ecke Untermarkt - Bahnhofstraße
Wolfratshausen
Waldram, Prälat-Maier Platz
Bettingerstraße, Seminarkirche St. Matthias
Wolfratshausen
Weidach
Weidacher Hauptstraße - Nähe Mühlpointweg
Wolfratshausen
XXXLutz
Hans-Urmiller-Ring, Höhe XXXLutz Parkhaus
Bewusstseinskoffer - Behinderung erleben und verstehen
© iStock.com/ONYXprjWie der Name schon vermuten lässt, ist das Ziel des „Bewusstseinskoffers“ mehr Verständnis für Menschen mit Behinderung zu schaffen, um damit bestehende Barrieren besser wahrzunehmen und mit abzubauen. Mit den enthaltenen Materialien und Informationen können die Nutzenden eigene Erfahrungen sammeln, wie sich einzelne Beeinträchtigungen auf das Handeln auswirken. So lassen sich über Einzelerfahrungen bis hin zu Kooperationsspielen kognitive und körperliche Beeinträchtigungen sowie Sinnesbeeinträchtigungen nachempfinden. Zum Beispiel kann man mit einem Lormhandschuh erleben, wie taubblinde Menschen mit dem Lormalphabet kommunizieren oder durch Brillen mit verschiedenen Seheinschränkungen und Blindenstock sich fortbewegen und vieles mehr.
Die Idee des Bewusstseinskoffers wurde bereits in anderen Landkreisen erfolgreich erprobt. Für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurde von der Stelle für Inklusionsgestaltung des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit dessen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, Ralph Seifert, eine eigene Version zusammengestellt.
Sowohl (vor-)schulische als auch außerschulische Gruppen können den Bewusstseinskoffer beim Medienzentrum des Landratsamtes kostenlos ausleihen.
