Darstellung einer Computertastatur darauf liegt ein Aktenhefter mit dem Label "Verwaltung".

Sie planen eine Baumaßnahme?

Wichtig: Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern.
Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

 

Digitaler Bauantrag

Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gehört zu Pilot-Landkreisen, in denen der digitale Bauantrag eingesetzt wird. Das Online-Verfahren wird seit 1. November 2021 über das BayernPortal des Freistaats zur Verfügung gestellt.

Nutzen Sie den digitalen Bauantrag und folgen Sie dazu den Angaben im Online-Verfahren.
Es werden Ihnen alle notwendigen Formulare und Merkblätter im Verlauf des Online-Verfahrens angezeigt.

Alle Serviceleistungen des Kreisbauamts:

Keine Leistungen gefunden.

Um einen Bauantrag digital einzureichen, wird eine BayernID oder ein Mein-Unternehmenskonto benötigt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.

Bauantrag analog

Natürlich können Sie auch weiterhin baurechtliche Anträge in der herkömmlichen Papierform einreichen. Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:

  • Merkblätter und Hinweise finden Sie in den Serviceleistungen.
  • Sämtliche Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden, erst dann kann die inhaltliche Prüfung beginnen.

  • Wo reiche ich was ein? 

    Wo reiche ich was ein?

    Übersicht Antragseinreichung Digital - Papier
    Antragsart / BezeichnungDIGITAL einreichen beiPAPIER einreichen bei
    Baurecht
    Bauanträge (Art. 64 BayBO)LRA über BayernportalLRA
    Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO)LRA über BayernportalGemeinde
    Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)LRA über BayernportalLRA
    Vorbescheid (Art. 71 BayBO)LRA über BayernportalLRA

    Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO)

    LRA über BayernportalGemeinde
    Isolierte Abweichungen von der BayBO und sonstiger auf Grund der BayBO erlassener VorschriftenLRA über BayernportalLRA
    Verlängerung Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung
    (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
    LRA über BayernportalLRA
    Verlängerung Vorbescheid (Art. 71 Satz 3 BayBO)LRA über BayernportalLRA
    Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
    Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)LRA über BayernportalLRA
    Anzeige Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)LRA über BayernportalLRA
    Anzeige Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)LRA über BayernportalGemeinde und LRA
    Anzeige temporäre Mobilfunkanlage sowie Instandsetzungsarbeiten (Art. 57 Abs. 3 Satz 4 BayBO)Digitale Einreichung über Online-Assistenten nicht möglich 1)LRA
    Anzeige Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken sowie verfahrensfreier Nutzungsänderung (Art. 57 Abs. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 18 sowie Abs. 4 Nr. 1 BayBO)Digitale Einreichung über Online-Assistenten nicht möglich 2)Gemeinde
    Kriterienkatalog (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m Anlage 2 BauVorlV)LRA über BayernportalLRA

    1) Für diese Anzeige ist gesetzlich keine bestimmte Form vorgeschrieben. Neben der Papierform ist deshalb auch die elektronische Einreichung beim Landratsamt (LRA) möglich. Nutzen Sie dafür bitte das Kontakt­formular des Kreisbauamts.

    2) Für diese Anzeige ist gesetzlich die Textform vorgeschrieben. Neben der Papierform ist deshalb auch die elektronische Einreichung bei der Gemeinde möglich (z.B. per E-Mail).

    Abgrabungsrecht
    Abgrabungsanträge (Art. 7 BayAbgrG)LRA über BayernportalLRA
    Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
    (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
    LRA über BayernportalGemeinde
    Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)LRA über BayernportalLRA
    Abgrabungs-Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)LRA über BayernportalLRA
    Beginnsanzeige Abgrabung (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)LRA über BayernportalLRA
  • Digitaler Bauantrag

    Folgende Anträge können online abgegeben werden:

    Keine Formulare/Verfahren gefunden.
  • Bauakte online

    Bauakte Online

    Jeder registrierte Nutzer hat Zugang zu den wichtigsten Informationen rund um den Bearbeitungsstand des Bauantrags, die erforderlichen Unterlagen, die zuständigen Ansprechpartner sowie die beteiligten Fachstellen und Behörden. - HINWEIS: Dateinamen bitte immer ohne Umlaute und Sonderzeichen.

  • Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • FAQs zum Digitalen Bauantragsverfahren

    Mit der Aufnahme in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) kommen insbesondere für Entwurfsverfasser und Bauherrn viele Fragen auf. Nachfolgend haben wir häufig gestellte Fragen aufgelistet und beantwortet: