Aufenthaltstitel
Online-Services zum Aufenthaltstitel
Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels (außer Sonderbestimmungen EU und Assoziationsabkommen EWG/Türkei). Der Aufenthaltstitel wird in verschiedenen Arten unterteilt.
Die Ausländerbehörden sind in der Regel zuständig für die Erteilung von
- Aufenthaltserlaubnis (§ 7 AufenthG),
- Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG),
- ICT-Karte (§ 19 AufenthG),
- Mobiler-ICT-Karte (§ 19b AufentG),
- Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) und
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU (§ 9a AufenthG).
Das Angebot der Online-Anträge für die Erteilung, Verlängerung und Änderung der Aufenthaltstitel wird laufend erweitert.
Derzeit können Sie folgende Online-Dienste nutzen:
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen - Free movement online service - Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Ukraine-Flüchtlinge
Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis stellen. Ця онлайн-служба дозволяє подавати заявку на отримання дозволу на перебування. - Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
Mit diesem Online-Dienst können Sie auf elektronischem Weg einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen. Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. - Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Dieser Dienst soll ausländische Personen, die in Deutschland arbeiten bzw. arbeiten wollen, bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels unterstützen. - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen. - Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine Unionsbürger sind und einen Familienangehörigen nach Deutschland begleiten, erstmals zu diesem umziehen oder ihren Aufenthalt bei dieser Person fortsetzen möchten (Familiennachzug), bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unterstützen. - Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel
Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.