Immissionsschutz; Anzeige der Errichtung eines störfallrelevanten Betriebsbereichs

  • Kurzbeschreibung

    Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

  • Beschreibung

    Wenn Sie einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Ihre Anzeige muss bestimmte Angaben enthalten.

    Wenn Sie diese Angaben der zuständigen Behörde schon im Rahmen eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens vorgelegt haben, bedarf es keiner gesonderte Anzeige mehr.

  • Voraussetzungen

    Sie möchten einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung errichten und betreiben.

  • Fristen

    Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor Beginn der Errichtung des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlage/n

    • Vollständige Anzeige mit den geforderten Angaben
      • Name oder Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
      • eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
      • Name und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist
      • ausreichende Angaben zur Identifizierung der gefährlichen Stoffe und der Gefahrenkategorie von Stoffen
      • Menge und physikalische Form der gefährlichen Stoffe
      • Tätigkeit oder beabsichtigte Tätigkeit in den Anlagen des Betriebsbereichs
      • Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können. Wenn verfügbar, Informationen zu
        • benachbarten Betriebsbereichen
        • anderen Betriebsstätten, die nicht unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen
        • Bereichen und Entwicklungen:
          • von denen ein Störfall ausgehen könnte
          • bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann
          • bei denen sich die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können
  • Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlagen

  • Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

  • Verfahrensablauf

    • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
    • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
    • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
    • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  • Hinweise

    Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Beginn der Errichtung eines Betriebsbereichs nach Störfall-Verordnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstatten.

  • Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

  • Verwandte Leistungen


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