Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Kurzbeschreibung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.Erforderliche Unterlagen
keineSpezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenAntragsformular inklusive Nachweis erweitertes Führungszeugnisses
Formulare
Kosten
keineRechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.