Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

  • Kurzbeschreibung

    Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.