Grundstückswerte; Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen
Sicheres Kontaktformular für den Gutachterausschusss
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Kurzbeschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten führen Kaufpreissammlungen.
  • Beschreibung

    Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse erhalten sämtliche Verträge, durch welche sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu stellen. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie ausgewertet.

    Die Kaufpreissammlung ist grundsätzlich nicht öffentlich und darf einschließlich der übersandten Unterlagen nur von den Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle ausschließlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden. Auskünfte werden auf Antrag erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Dies gilt etwa für Behörden, öffentlich bestellte und vereidigte sowie bestimmte zertifizierte Sachverständige, die mit der Bewertung von Grundstücken befasst sind. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, soweit sie zum Zweck der Wertermittlung erforderlich sind. Grundstücksbezogene Auskünfte (d.h. mit Angabe von Flurnummer) dürfen nur nach Maßgabe bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, Namen und Anschriften der Vertragsparteien dürfen nicht mitgeteilt werden.

    Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss schließlich die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in der Bodenrichtwertsammlung (mehr dazu siehe "Bodenrichtwerte; Bodenrichtwertauskünfte" unter "Verwandte Themen"). Die Gutachterausschüsse erstellen außerdem auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter und unbebauter Grundstücke (mehr dazu siehe "Grundstückswerte; Ermittlung" unter "Verwandte Themen").

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Bitte nutzen Sie vorrangig den angebotenen Online-Dienst: "Kaufpreissammlung - Auskunft online beantragen" und das sichere Kontaktformular um die zuständige Stelle zu kontaktieren.

    Beachten Sie bitte die Hinweise im Bereich Kosten.

    Im Bereich Formulare stehen Ihnen folgende Anträge zur Verfügung:

    • Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung.
    • Antrag auf Orientierungswertauskunft.
  • Voraussetzungen

    Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird.
  • Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen
  • Kosten

    Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beträgt die Gebühr 20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert.
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen

    Auskunft aus der Kaufpreissammlung: Grundgebühr (beinhaltet sofern vorhanden einen Kauffall) 45€, jeder weitere Kauffall 30€.

  • Rechtsgrundlagen