Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Kurzbeschreibung
Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Beschreibung
Landkreise und kreisfreie Städte können ihre schulischen und sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Nutzung muss im Regelfall beantragt werden.
Die zuständige Behörde entscheidet dann über die Möglichkeit der Nutzung im Rahmen der Widmung der Sportstätte unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten.
Weiterführende Links
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz Wolfratshausen- Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises
Der Landkreis gibt seine Sportstätten zur externen Nutzung frei. Die Buchung und Abrechnung erfolgt über die Plattform Locaboo. Informationen, Hilfe, Satzungen, Nutzungsvertrag
- Externe Nutzung von Sportstätten des Landkreises