Infektionskrankheiten; Beratung
Kurzbeschreibung
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Beschreibung
Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten. Er informiert z. B. darüber, wie man sich im Ernstfall verhalten soll, wie die Übertragungswege sind und wie groß die Ansteckungsgefahr ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zur Vorbeugung und beraten beim Auftreten einer Infektionskrankheit wie z. B. Salmonellose, Hepatitis A, B und C, Meningitis, Scharlach, Masern und Windpocken über Hygiene-Vorgaben sowie korrekte Verhaltensweisen, um eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Neben allgemeinen Auskünften zu Infektionskrankheiten wird auch schriftliches Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und in bestimmten Fällen auch kostenlose Untersuchungen (z.B. auf HIV/AIDS) angeboten.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Tölz WolfratshausenZur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle verwenden Sie bitte das sichere Kontaktformular oder die verschlüsselte E-Mail. Beide Dienste erreichen Sie über die oben angeordneten Schaltflächen, über die Sie direkt weitergeleitet werden.
Über die weiterführenden Links gelangen Sie direkt zu diesen Seiten:
- FAQ der LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE).
- Kopfläuse – was tun?
- RKI-Ratgeber für Fachkreise.
- Empfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.
Kosten
Die Beratung ist kostenlos. In bestimmten Fällen werden auch kostenlose Untersuchungen (z. B. HIV-Test) angeboten.Rechtsgrundlagen
- § 19 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IFSG)
- § 19 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
Weiterführende Links
- Infektionskrankheiten A-Z
- FAQ der LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE)
- Kopfläuse – was tun?
- RKI-Ratgeber für Fachkreise
Die Herausgabe dieser Reihe durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt auf der Grundlage des § 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Praktisch bedeutsame Angaben zu wichtigen Infektionskrankheiten sollen aktuell und konzentriert der Orientierung dienen.
- Empfehlung zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Säuglinge, Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem betreuenden Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Außerdem verursachen bestimmte Krankheiten bei Kindern teilweise besonders schwere Krankheitsverläufe. Daher sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für die in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder und betreuenden Erwachsenen vor.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit
Seit dem 13.2.2025 ist aus der BZgA das BIÖG geworden.
Verfahrensablauf
Ihr zuständiges Gesundheitsamt berät Sie entweder in Form von Sprechstunden, telefonisch oder per E-Mail.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer und Beratungsintensität ist je nach Thema und Einzelfall unterschiedlich. Besteht aus infektionshygienischer Sicht dringender und rascher Handlungsbedarf, erfolgt die Bearbeitung vorrangig.